ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/254/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:
 

a)      Historie

b)      Machbarkeitsstudie

c)       Stellungnahmen Autobahn GmbH Süd, Staatliches Bauamt Freising

d)      Kostenschätzung

e)      Gemeinde Eching

f)        Fazit

 

a)Historie:

Zwischen der Gemeinde Eching und dem Freistaat Bayern besteht eine Vereinbarung (April 2014) über die Sonderbaulast an der zukünftigen Umfahrung Dietersheim. In weiteren Gesprächen zwischen der Gemeinde Eching und der Stadt Garching ergab sich, den Trassenverlauf sowie die Vereinbarung auf die Stadt Garching auszudehnen, um einerseits die Verkehrs- und Lärmbelastung in der Ortsdurchfahrt der Gemeinde Eching erheblich zu reduzieren und andererseits das auf dem Gebiet der Stadt Garching gelegenen Hochschul- und Forschungsgelände besser anzubinden und zukünftige Entwicklungen des Campus zu ermöglichen.

 

Am 25.02.2016 stellte der damalige Echinger Bürgermeister Riemensberger dem Stadtrat Planvarianten bzgl. Trassenverlauf, erstellt vom Büro Wankner und Fischer, vor. Die Planvarianten wurden vom Stadtrat ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen. Als Trasse wurde die Variante 3 über die Gemarkung Garching mit Anschluss an den Autobahnzubringer der BAB A 9 Garching Nord favorisiert (Anlage 1). Im Anschluss an diese Sitzung wurden die Gespräche mit der Gemeinde Eching intensiviert.

 

Am 21.11.2017 hat der Gemeinderat Eching beschlossen, den Ersten Bürgermeister Thaler zu beauftragen, den Vereinbarungsentwurf zwischen dem Freistaat Bayern, der Stadt Garching und der Gemeinde Eching zu unterzeichnen. Ferner sollten die Eckpunkte einer Vereinbarung mit der Stadt Garching hinsichtlich Kostenaufteilung und zu erwartender Zuschüsse verhandelt werden.

 

Am 24.04.2018 wurde im Stadtrat weiter über die Ortsumfahrung Dietersheim beraten. Grundlage für das Projekt sollte ein vom Staatlichen Bauamt Freising erstellter Vereinbarungsentwurf zur Straßenbaulast („Sonderbaulast“) bilden. Der Entwurf regelt die Klassifizierung und Baulast der Umfahrung, die Planung und Durchführung der Maßnahme (Kostentragung) sowie die Widmung der neuen Ortsumfahrung zur Staatsstraße. Gleichzeitig wären die Ortsdurchfahrten Dietersheim und Garching sowie die Teilabschnitte an der freien Strecke zur Gemeindestraße abzustufen. Der Entwurf sieht die Federführung der Maßnahme bei der Gemeinde Eching.

 

Die gewählte Trasse mit Anbindung an die A9 würde zum einen die künftige Ortsentwicklung sowie die weiteren Entwicklungspotentiale gut bewältigen können. Zu diesem Ergebnis kommt das Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak vom 25.10.2016.
Der Stadtrat fasste in der Sitzung den einstimmigen Beschluss, Ersten Bürgermeister Dr. Gruchmann zu beauftragen, zunächst die Finanzierung der Ortsumfahrung Dietersheim, die Umstufungsmöglichkeiten der Ortsumfahrung Garching und Ortsdurchfahrt zu verhandeln.
Ferner war zu klären,

­        einen möglichen Trassenverlauf für die Verlängerung der U6 nach Eching bzw. Neufahrn durch die Ortsumfahrung nicht zu verbauen

­        ob die bestehende Gemeindeverbindungsstraße Eching/Garching im Falle einer Ortsumfahrung tatsächlich noch benötigt wird.

­        ob die geplanten Windkraftanlagen durch die Ortsumfahrung gefährdet sind.

Am 25.07.2019 wurde der Stadtrat durch  Ersten Bürgermeister Dr. Gruchmann darüber informiert, dass mit Eching und der TU München die Finanzierung einer Machbarkeitsstudie verhandelt und beauftragt wurde.

 

b) Machbarkeitsstudie:

Die wesentlichen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie liegen der Vorlage als Anlage 2 bei. Herr Dipl. Ing. Lechelmeyer, Ingenieurgesellschaft Vössing mbH, stellt die wesentlichen Ergebnisse für Garching vor.

 

 

c) Stellungnahmen Autobahn GmbH Süd, Staatliches Bauamt Freising:

Im Vorfeld der Ergebnisvorstellung war es der Verwaltung wichtig, in Erfahrung zu bringen, wie die Autobahn GmbH Süd und das Staatliche Bauamt Freising die Machbarkeitsstudie bewerten. Die Autobahn GmbH Süd stimmt der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie mit dem vorgelegten Anschluss an die BAB A9 durch den Umbau der Teilknotenpunkte „West“ und „Ost“ grundsätzlich zu. Die erforderlichen Lichtsignalanlagen werden betrieben und gesteuert durch das untergeordnete Straßennetz. Als Grundlage für die Planung ist ein Verkehrsgutachten mit dem Prognosehorizont von mindestens 15 Jahren zu erstellen.

Auch das staatliche Bauamt Freising stimmte der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie zu, fordert aber ein neues Verkehrsgutachten. Die Untersuchung soll von der Anschlussstelle Garching Nord der A9 bis zur Anschlussstelle Freising Süd der A92 erfolgen und Maßnahmen aufzeigen, die eine verstärkte überregionale Nutzung der Ortsumfahrung Dietersheim ausschließen. Dabei sind sämtliche Knotenpunkte zu beachten und die jeweils optimale Knotenpunktform zu ermitteln.
 

 

d) Kostenschätzung:

Nach Berechnungen des Büros Vössing ist für die Ortsumfahrung Dietersheim mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 45,75 Mio. € brutto zu rechnen. Die angenommenen 14,3 Mio. € für die Stadt Garching entsprechen ca. 31%.
In der Kostenschätzung nicht enthalten sind:

­        Grunderwerb und bauzeitliche Inanspruchnahme (Stadt Garching ca. 76.401 qm)

­        Lärmschutz

­        Leitungsum- und Neuverlegungen

­        Maßnahmen aus landschaftspflegerischen und umwelttechnischen Erfordernissen

 

e) Gemeinde Eching:

In Eching fand am 23.11.2021 eine Gemeinderatssitzung statt, in der u.a. über die Machbarkeitsstudie OU Dietersheim beraten wurde. Die Gemeinde Eching fasste am 24.11.2021 per Mail den  sinngemäß gefassten Beschluss wie folgt zusammen:

 

  • "Die Ortsumfahrung Dietersheim wie in der Machbarkeitsuntersuchung vorgeschlagen ist zum momentanen Zeitpunkt nicht realistisch
  • Die Ortsumfahrung Dietersheim soll nicht aufgegeben werden, sondern es soll im Gemeindeentwicklungsprogramm entsprechend für die Ortsumfahrung Raum gegeben werden, um diese neu zu denken.
  • In einer Klausur im Frühjahr 2022 soll die Fortschreibung des Gemeindeentwicklungsprogramms behandelt werden.“

 

 

Der Radschnellweg München-Garching fand in der Machbarkeitsstudie keine Berücksichtigung, da die Trassierung  noch nicht entschieden ist.

 

 

f) Fazit:

  • Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die favorisierte Trasse grundsätzlich möglich  ist.
  • Die von der Autobahn GmbH Süd und dem Staatlichen Bauamt Freising geforderten Nachweise müssen in einem aktualisierten Verkehrsgutachten erbracht werden.
  • Eine Widmung der Ortsumfahrung zur Staatsstraße ist grundsätzlich denkbar, ebenso eine Abstufung der ST 2350 zwischen dem nördlichen Beginn der Ortsumfahrung in Dietersheim bis zum Knotenpunkt ST 2350 – B 471 in Garching.
  • Eine Weiterführung der U 6 Richtung Eching bzw. Neufahrn ist mit dieser Machbarkeitsstudie weiterhin gewährleistet.
  • Die auf Garchinger Flur innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen BP Nr. 187 „SO erneuerbare Energien“ geplanten Windkraftanlagen sind durch die Ortsumfahrung Dietersheim nicht gefährdet.
  • Grundsätzlich ist die Maßnahme förderfähig i. S. d. Art. 13 f FAG. Die Förderhöhe steht noch nicht fest. Von der Gemeinde Eching wurde ein Fördersatz in Höhe von 75 % geäußert.
  • Der Kostenanteil beträgt für die Stadt Garching  lt. Machbarkeitsstudie 14,32 Mio. €. Hinzu kommen noch die o. g. Zusatzkosten für Grunderwerb etc.
  • Allein der Grunderwerb innerhalb der Gemarkung Garching beträgt ca. 76.401 m².
  • Anzustreben ist eine Kostenbeteiligung durch die TU München, da diese perspektivisch von einer Verlegung der ST 2350 profitieren würde. Entsprechende Zusagen wären vor einer weiteren Entscheidung einzuholen.
  • Wie im Sachverhalt dargelegt,  ist für Eching zum momentanen Zeitpunkt die Ortsumfahrung gemäß Machbarkeitsstudie nicht realistisch. Die Ortsumfahrung soll nicht aufgegeben werden, sondern  Gegenstand der Beratungen im Rahmen des Gemeindeentwicklungsplanes sein.
  • Für den weiteren Entscheidungsprozess in Eching wäre jedoch von Bedeutung, ob die Stadt Garching hinter der Machbarkeitsstudie steht .

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt die Präsentation über die  Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Eching i.d.F. vom 15.11.2021 zur Kenntnis und befürwortet diese grundsätzlich.  Für die Stadt Garching ist jedoch eine gesicherte Finanzierung Voraussetzung für eine endgültige Entscheidung.  Deshalb wird die Verwaltung  beauftragt, eine mögliche Kostenbeteiligung der TU München zu verhandeln  sowie die Förderung des Freistaates Bayern nach FAG in Erfahrung zu bringen. Der Stadtrat wird über den Fortgang informiert.

 

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Anlagen

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