BESCHLUSSVORLAGE - GB I/716/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuerlass der Lärmschutzverordnung der Stadt Garching b. München
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.11.2021
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I. Sachvortrag:
Die derzeit gültige „Verordnung der Stadt Garching b. München über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten und das Halten von Haustieren in der Stadt Garching b. München“ vom 17.12.2001 ist am 03.01.2002 in Kraft getreten und gilt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung in Verbindung mit Art. 50 Abs. 2 Satz 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) 20 Jahre.
Sie würde dementsprechend mit Ablauf des 02.01.2022 außer Kraft treten und muss folglich nun neu erlassen werden.
Die in der Anlage beigefügte Entwurfsfassung einer neuen Lärmschutzverordnung wurde im Kern kaum verändert. Insbesondere sind die Lärmschutzzeiten gleichgeblieben, da sich diese aus Sicht der Verwaltung bewährt haben.
Gänzlich neu eingefügt wurde jedoch § 1 Abs. 3, welcher für die Benutzung von besonders lärmintensiven Geräten eine längere Ruhezeit vorsieht. Diese neue Regelung in der Lärmschutzverordnung entspricht im Wesentlichen auch der bereits bundesweit gültigen Vorgabe in § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).
Im Übrigen wurden primär redaktionelle Änderungen bzw. Klarstellungen vorgenommen, die sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch der Verwaltung den Umgang mit der Verordnung erleichtern sollen. Außerdem wurde die Verordnung natürlich der aktuellen Rechtslage angepasst.
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 2 beigefügte „Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten und das Halten von Haustieren in der Stadt Garching b. München (Lärmschutzverordnung)“.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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149,8 kB
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