BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/763/2021-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neukalkulation der Abwassergebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.11.2021
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I. Sachvortrag:
Die Höhe der Abwassergebühren ist gemäß Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) mindestens alle 4 Jahre zu überprüfen und unter Berücksichtigung etwaiger Kostenüber- oder unterdeckungen des vorherigen Abrechnungszeitraumes neu festzusetzen. Zum 31.12.2021 endet der derzeitige Kalkulationszeitraum (2018 – 2021), so dass die Abwassergebühren für den nächsten Kalkulationszeitraum (2022 – 2025) neu kalkuliert werden mussten.
Unter Beachtung des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips wurden die Abwassergebühren für einen vierjährigen Kalkulationszeitraum durch die Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH neu berechnet, wobei die Ergebnisse der vergangenen Jahre ebenso berücksichtigt wurden wie die geplanten Investitionen und sonstige Preisentwicklungen.
Mit Änderung des Art. 8 KAG zum 1. August 2013 steht den Kommunen die Option offen, bei der Kalkulation von Gebühren für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen (insb. leitungsgebundenen Einrichtungen) Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte vorzunehmen. Für diese Kalkulation wurden jedoch noch wie bisher Abschreibungen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Es wird wieder nur eine Gebühr für das eingeleitete Schmutzwasser erhoben. Eine Gebührenerhebung für Niederschlagswasser findet nicht statt, da dieses nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf.
Im Ergebnis dieser Kalkulation ergibt sich eine Senkung der Abwassergebühren von derzeit 1,20 €
pro m³ auf 0,99 € pro m³. Der Kalkulation wurde eine jährliche Abwassermenge von 1,53 Mio. m³ zugrunde gelegt, was in etwa dem Durchschnitt der letzten 4 Jahre entspricht. Allerdings ist die Entwicklung der Abwassermenge vor allem im Forschungsgelände sowie der Neubaugebiete schwer kalkulierbar.
Die Senkung ist insbesondere durch fehlende Millioneninvestitionen für die Erweiterung von Kläranlage und Kanalnetz bedingt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwassergebühren auf 1,00 € pro m³ für den nächsten Kalkulationszeitraum zu senken. Im Vergleich mit den Umlandgemeinden (München 1,56 €, Aschheim 2,27 €, Ismaning 1,99 €, Unterföhring 1,95 €, Oberschleißheim 2,10 €, Unterschleißheim, Eching und Neufahrn je 1,34 €) bleiben die Abwassergebühren in Garching mit Abstand am Niedrigsten.
Gleichzeitig wurde eine Globalberechnung für den Kanalherstellungsbeitrag vorgenommen. Der derzeitige Betrag von 9,00 € pro m² Geschossfläche kann auch zukünftig beibehalten werden. Auch hier bleibt Garching im Vergleich mit den Umlandgemeinden (z.B. Ismaning 10,36 €, Unterföhring 14,00 €, Unterschleißheim, Eching und Neufahrn je 13,80 €) günstig.
Der Werkausschuss empfiehlt die vorgeschlagene Höhe der Abwassergebühren und des Kanalherstellungsbeitrages.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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569,5 kB
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