ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/256/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, für das Baugebiet am Schleißheimer Kanal in Hochbrück einen Einladungswettbewerb durchzuführen und am 25.11.2020 einstimmig beschlossen, auf Grundlage des vorgestellten Wettbewerbsergebnisses den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 188 „Wohnen am Schleißheimer Kanal“ zu fassen.

 

Ziel des Aufstellungsbeschlusses war, eine Grundlage für den Investor zur Beauftragung des Planungsbüros zu schaffen. Zu diesem Zeitpunkt waren noch nicht alle für dieses neue Baugebiet erforderlichen Grundstücksangelegenheiten geklärt, sodass auch der Umgriff des Bebauungsplanes noch nicht konkret beschlossen werden konnte.

 

Der Grunderwerb der für das Plangebiet erforderlichen Straßen (Richtung Norden, Osten und Westen)  und für den durch das Baugebiet ausgelösten Bedarf einer einzügigen Grundschule ist mittlerweile gesichert. Die Aufnahme der Grundstücke in den Umgriff des Bebauungsplanes ist erforderlich, um Abwägungsfehler in der Planung zu vermeiden.

 

Der Umgriff des Bebauungsplanes ist in dem beiliegenden Plan dargestellt.

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den Umgriff des Bebauungsplanes um die erforderlichen Zufahrtsstraßen Richtung Norden, Osten und Westen und Aufnahme des Grundstückes für die Grundschule entsprechend dem beiliegenden Umgriffsplan zu erweitern.

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Anlagen

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