ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/257/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, für das Baugebiet am Schleißheimer Kanal in Hochbrück einen Einladungswettbewerb durchzuführen und am 25.11.2020 einstimmig beschlossen, auf Grundlage des vorgestellten Wettbewerbsergebnisses den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 188 "Wohnen am Schleißheimer Kanal" zu fassen. Der Umgriff des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 02.12.2021 angepasst.

 

Zum Zeitpunkt der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes war noch nicht bekannt, dass durch das Baugebiet eine einzügige Grundschule ausgelöst wird. Gleichzeitig soll die neue Grundschule auch nicht wie ursprünglich angedacht im Baugebiet selbst sondern auf einer Teilfläche des extra hierfür erworbenen Nachbargrundstücks (Teilfläche Fl. Nr. 1231) entstehen.

 

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Garching sieht in diesem Bereich Landwirtschaftliche Fläche und Grünfläche vor (vgl. beiliegenden Auszug). Die Fläche soll künftig als „Gemeinbedarfsfläche Grundschule und Kinderbetreuungseinrichtungen“ ausgewiesen werden.

 

Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung ist auf dem beiliegenden Plan dargestellt.

 

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt parallel zum Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 188 „Wohnen am Schleißheimer Kanal“ und soll deshalb auch vom Büro Dragomir mit übernommen werden. Die Beauftragung erfolgt durch den Investor des Baugebietes.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss für die 4. Flächennutzungsplanänderung „Grundschule und Kinderbetreuungseinrichtungen am Schleißheimer Kanal“ für die im Lageplan dargestellte Teilfläche Fl. Nr. 1231 zu fassen.

 

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Anlagen

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