ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/260/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

Der Stadtrat der Stadt Garching b. München hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 den Aufstellungsbeschluss die 1. Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube" gefasst.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaikanlage. Die Freiflächenmodule werden auf der verfüllten und abschließend rekultivierten Kiesgrube aufgeständert errichtet.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.05.2021 einstimmig beschlossen, die Flächennutzungsplanänderung für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freizugeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom Mittwoch, den 03.03.2021 bis Montag, den 12.04.2021.

Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange nahm der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 16.09.2021 Stellung und beschloss, die notwendigen Änderungen in den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung einzuarbeiten und den überarbeiteten Entwurf für die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Diese fand in der Zeit vom 29.09.2021 mit 05.11.2021 statt.

 

In dieser Zeit sind einige Anregungen eingegangen.

 

In Würdigung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen nimmt die Stadt Garching wie folgt Stellung:

A) Stellungnahmen von Bürgern

Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

 

 

B) Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Regierung von Oberbayern, 80534 München (Anlage 1)

Stellungnahme: siehe Anlage

Würdigung: Die landschaftliche Einbindung und die Belange des Artenschutzes sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Im Norden wird auf eine Eingrünung verzichtet, um keine stromerzeugende Fläche zu verlieren. Auch kommt man dem Belang der Landwirtschaft nach, die eine Verschattung der nördlich angrenzenden Landwirtschaftlichen Fläche als Thema ansieht. Der Standort ist bis auf die nördliche Grenze eingegrünt. Gleichzeitig befindet er sich in einem durch das angrenzende Gewerbegebiet optisch vorbelasteten Bereich. Die Module sind inkl. Aufständerung bis zu einer maximal zulässigen Anlagenhöhe von 3,5 m über natürlicher Geländehöhe hoch. In die Abwägung hat auch die Zielerreichung der gesetzten Klimaschutzziele des Landkreises München mit 29 ++ als auch der Stadt Garching einzufließen. Auch um diesem Ziel Rechnung zu tragen, wird eine durch max. 3,5 m hohe Module mögliche optische Beeinträchtigung hinzunehmen sein.

Weiterhin kommt es durch den Verzicht auf das Anpflanzen einer Hecke und Sträuchern zu keinem zusätzlichen Verdrängungseffekt. Stattdessen wird durch eine andere mit der UNB abgestimmte Maßnahme der Eingriff minimiert und kompensiert.

Weiterhin ist im Osten des Vorhabenbereiches ein ausgebildeter Grünbereich vorgesehen, der einer Einbindung in die flache Landschaft Rechnung trägt.

Die Bewertung, dass das Vorhaben landesplanerisch als grundsätzlich raumverträglich bewertet wird, wird als Zustimmung zur Planung gewertet.

 

Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die naturschutzfachlichen Belange, die landschaftliche Einbindung und der Artenschutz werden mit der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vertiefend abgestimmt.

 

 

Landratsamt München, Frankenthaler Straße 5, 81539 München, Abteilung Bauen (Anlage 2)

Das Landratsamt München, Abteilung Bauen, hat keine Stellungnahme abgegeben.

 

 

Landratsamt München, Frankenthaler Straße 5, 81539 München, Abteilung Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten

Stellungnahme: siehe Anlage 

Dem Hinweis wird nachgekommen und die Klärung der Altlastenfrage erfolgt mit dem Wasserwirtschaftsamt.

Beschluss: Die Begründung wird entsprechend angepasst.

 

 

Landratsamt München, Frankenthaler Straße 5, 81539 München, Abteilung Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten

Stellungnahme: siehe Anlage 

Zu Einwendungen:

Die benannten Themen werden nicht in Frage gestellt und abschließend im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bearbeitet und gelöst. Erst mit der Planreife des Bebauungsplanes besteht Baurecht, welches den Ausgleich erforderlich macht. Die benannten Themen werden abschließend als lösbar und umsetzbar im Sinne der Stellungnahme gesehen und bewertet. Daher hält die Stadt Garching an der Flächennutzungsplanänderung zum jetzigen Zeitpunkt fest, um die Voraussetzungen für das Bebauungsplanverfahren Nr. 186 "SO Photovoltaik-Anlage ehemalige Kiesgrube" zu schaffen.

 

Zu sonstige fachliche Informationen:

Im Norden erfolgt keine Eingrünung, um keine stromerzeugenden Flächen zu verlieren. Durch den Verzicht auf das Anpflanzen einer Hecke oder von Sträuchern komme es auch zu keinem zusätzlichen Verdrängungseffekt. Stattdessen wird durch eine andere mit der UNB abgestimmte Maßnahme der Eingriff minimiert und kompensiert. Die optische Einwirkung in die Landschaft mit max. 3,5 m hohen Modulen stellt in Zeiten des Klimawandels und den daraus resultierenden Herausforderungen in einem durch das angrenzende Gewerbegebiet bereits optisch vorbelasteten Bereich keine weitere Beeinträchtigung dar.

 

Beschluss: Es erfolgt keine Anpassung der Planunterlagen. 

 

 

Geäußert, aber keine Einwände gegen die Planung haben folgende Träger öffentlicher Belange mitgeteilt:

Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 11.11.2021

Gemeinde Oberschleißheim, Schreiben vom 05.10.2021

Gemeine Eching, Schreiben vom 19.10.2021

Landeshauptstadt München, Schreiben vom 05.10.2021

Landratsamt Freising, Schreiben vom 27.10.2021

IHK für München und Oberbayern, Schreiben vom 19.10.2021

Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.11.2021

Bayernets GmbH, Schreiben vom 30.09.2021

Stadtwerke München, Schreiben vom 04.10.2021

Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 06.10.2021

Telefonica Germany GmbH, Schreiben vom 25.10.2021

 

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2021 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt, die eingegangen Stellungnahmen entsprechend zu würdigen und den Feststellungsbeschluss für die 1. Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube“ (Stand 14.12.2021) zu fassen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...