ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/264/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Antragsteller beantragt den Ausbau von Speicherräumen im Ober- und Dachgeschoss zu einer zusätzlichen Wohneinheit im Römerhofweg 10, Fl.Nr. 19.

 

Geplant ist, das die aktuell als Speicherräume genehmigten Flächen im Ober- und Dachgeschoss des bestehenden Einfamilienhauses auszubauen und eine zusätzliche Wohneinheit zu errichten. Diese wird durch eine bereits bestehende Außentreppe an der Ostfassade erschlossen. Im Anschluss an die Außentreppe soll für den Stellplatznachweis ein Doppelcarport (5,5 m x 7 m) gebaut werden. Die Zufahrt zu diesem ist bereits im Bestand vorhanden. Das Flachdach der Garage soll teilweise als Dachterrasse genutzt werden. Im Norden und Süden sind jeweils 1 m – Streifen mit extensiver Dachbegrünung geplant. Zudem soll die Ostfassade der Garage begrünt werden. Der bestehende Ausstieg auf die Dachterrasse muss für den Austritt auf die Dachterrasse verlängert werden. Im Carport sind auch die nachzuweisenden Fahrradstellplätze sowie eine Fläche für die Mülltonnen der neuen Wohneinheit angedacht. Im Zuge der Baumaßnahme soll der nördliche Grünstreifen ab dem Carportbereich nach Osten mit Strauchpflanzungen aufgewertet werden. Die GFZ erhöht sich durch den Ausbau auf 0,43 (nach BauNVO 1977).

 

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 111 „Alter Ortskern“. Dieser setzt für freistehende Garagen als Dachform ein Satteldach mit 25° fest. Zudem ist entlang der nördlichen Grundstücksgrenze ein von jeglicher Bebauung freizuhaltender Grünstreifen mit einer Breite von durchgehend mindestens 3 m, im Mittel jedoch 5 m festgesetzt. Weitere Festsetzungen bleiben unberührt.

 

Es werden Befreiungen wegen der Errichtung des Carports mit einem Flachdach im von jeglicher Bebauung freizuhaltenden Grünstreifen benötigt. Zudem wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung wegen der Errichtung einer Dachterrasse auf einem Flachdach benötigt.

 

Der Befreiung wegen der Errichtung eines Carports mit Flachdach und der Abweichung wegen der Errichtung einer Dachterrasse auf dem Flachdach kann aus Verwaltungssicht zugestimmt werden, da eine Dachbegrünung zumindest teilweise angedacht ist und als Kompensation für die fehlende Restdachbegrünung die Ostfassade begrünt werden soll.

 

 

 

Der Befreiung wegen der Errichtung des Carports innerhalb des von jeglicher Bebauung freizuhaltenden Grünstreifens kann aus Sicht der Verwaltung auch zugestimmt werden, da noch immer ein Grünstreifen mit einer Breite von 4,30 m übrig bleibt und dieser im Zuge der Maßnahme mit Sträuchern gem. der Artenliste im Bebauungsplan aufgewertet wird. Die Mindestbreite von 3 m bleibt auch erhalten. Die Befreiung ist daher städtebaulich vertretbar.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau von Speicherräumen im Ober- und Dachgeschoss zu einer zusätzlichen Wohneinheit im Römerhofweg 10, Fl.Nr. 19 zu erteilen. Das Einvernehmen zu den Befreiungen wegen der Errichtung des Carports mit einem Flachdach im von jeglicher Bebauung freizuhaltenden Grünstreifen, sowie zur Abweichung wegen der Errichtung einer Dachterrasse auf dem Flachdach eines Carports wird erteilt.

 

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Anlagen

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