BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/265/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses in der Tannenbergstraße 2, Fl.Nr. 1482/11
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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02.12.2021
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I. Sachvortrag:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Tannenbergstraße 2, Fl.Nr. 1482/11.
Geplant ist, im südlichen Teil des Grundstücks ein 2-geschossiges Gebäude mit nicht-ausgebauten Dachgeschoss zu errichten. Das Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 66,75 m² soll ein Satteldach mit einer Neigung von 28° und eine Wandhöhe (gemessen von der natürlichen GOK) von 6,36 m erhalten. Östlich angrenzend an das Wohnhaus soll eine Grenzgarage mit Flachdach errichtet werden. Eine Begrünung des Flachdachs geht aus den Unterlagen nicht hervor. Mit dem vor der Garage geplanten offenen Stellplatz ist der Stellplatznachweis für KFZ erfüllt. Die 4 nachzuweisenden Fahrradstellplätze werden östlich der Garagenzufahrt nachgewiesen. Es sollen 2 neue Bäume gepflanzt werden. Die GRZ/GFZ (nach BauNVO 1968) soll mit dem Bestand zusammen 0,33/0,66 betragen.
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 48 „Tannenberg Straße Ost“. Dieser setzte eine GRZ/GFZ von 0,3/0,6 (nach BauNVO 1968) fest. Zudem legt er Baugrenzen und eine maximale Höhe von 6 m fest. Weitere Festsetzungen bleiben unberührt.
Es werden Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der GRZ/GFZ auf 0,33/0,66, der Überschreitung des Bauraums durch das Wohnhaus nach Westen um 1,52 m, durch den offenen KFZ-Stellplatz nach Süden um ca. 60 cm, durch die Fahrradstellplätze nach Süden, sowie wegen der Überschreitung der Höhe auf 6,36 m beantragt.
Der Befreiung wegen der GRZ/GFZ-Überschreitung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, da es sich hier um geringfügige Überschreitungen handelt und die Nachverdichtung im Innenbereich befürwortet wird.
Den Befreiungen wegen der Bauraumüberschreitungen nach Westen und Süden kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, da nur mit der Überschreitung die Abstandsfläche auf der Giebelseite nach Osten eingehalten werden kann und die Stellplätze grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Zudem fügt sich das Gebäude trotz der Überschreitung durch den Straßenverlauf in diesem Bereich städtebaulich ein.
Der Befreiung wegen der Überschreitung der maximalen Höhe kann aus Verwaltungssicht zugestimmt werden, da das Gelände von den Grundstücksgrenzen zum Gebäude hin abfällt und die heute geltende Energieeinsparverordnung einen wesentlich höheren Dachaufbau als zur Zeit des Bebauungsplans erforderlich macht. Aufgrund des abfallenden Geländes fügt sich das Gebäude in Bezug auf die Höhe auch städtebaulich ein.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden. Die Dachbegrünung der Garage ist in der Planung zu ergänzen.
II. BESCHLUSS:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Tannenbergstraße 2, Fl.Nr. 1482/11 zu erteilen. Das Einvernehmen zu den Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der GRZ/GFZ auf 0,33/0,66, der Überschreitung des Bauraums durch das Wohnhaus nach Westen um 1,52 m, durch die Stellplätze nach Süden, sowie wegen der Überschreitung der Höhe auf 6,36 m wird erteilt. Die Dachbegrünung der Garage ist in der Planung zu ergänzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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