ALLRIS - Vorlage

ANTRAG AUS DER POLITIK ÖFFENTLICH - GB I/718/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 30.11.2021 stellte die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgenden Antrag:

 

„Die Stadt Garching erlässt für den eng bebauten Bereich Rathausplatz, Bürgerplatz, Helmut-Karl-Platz sowie den schutzwürdigen Bereich um das Seniorenzentrum, Königsgarten und das Pflegeheim (Mühlgasse, Mühlfeldweg) eine Allgemeinverfügung, durch die im Zeitraum von 20 Uhr am 31.12.2021 bis 6 Uhr am 01.01.2022 das Mitführen, Abbrennen oder Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F2, F3, F4 sowie sonstiger pyrotechnischer Gegenstände im Sinne von §3a des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) und von Böllern in den genannten räumlichen Geltungsbereichen untersagt wird.“

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt, dass sich der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.2021 auf Erlass einer Allgemeinverfügung zur Untersagung des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen an Silvester 2021 erledigt hat.

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Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 02.12.2021 beschlossen, dass am Silvester- und Neujahrstag bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt wird. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

 

Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, eine Allgemeinverfügung speziell für die Stadt Garching zu erlassen. Der Antrag hat sich damit aus Sicht der Verwaltung erledigt.

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Anlagen

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