BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/650/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Angenommene Anträge aus den Bürgerversammlungen 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
|
|
|
14.12.2021
|
I. Sachvortrag:
In der gemeinsamen Bürgerversammlung für das gesamte Stadtgebiet Garching wurden mehrere Anträge von der Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger am 20.10.2021 angenommen.
Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Stadtrat behandelt werden. Das heißt, die Empfehlungen müssen auf die Tagesordnung des Stadtrates, der sich damit befassen muss. Es steht dem Stadtrat jedoch frei, ob er die Empfehlung annehmen oder ablehnen will. Die Anträge können jedoch auch an den zuständigen Ausschuss verwiesen werden.
Für folgende Anträge wurde in den Bürgerversammlungen 2021 mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat beschlossen:
1. Antrag von Denise Avdullahu und Herrn Dr. Alain Wunsch zur Verbesserung der ÖPNV Anbindung in Dirnismaning
Frau Denise Avdullahu und Herr Dr. Alain Wunsch beantragen, dass sich die Stadt Garching beim Landkreis München für eine verstärkte Busanbindung Dirnismanings einsetzt und auch, dass Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden.
Sie begründen dies damit, dass die Anbindung Dirnismanings mit dem ÖPNV seit dem U-Bahnbau schlechter ist. Es wäre wünschenswert, dass der Bus fährt. Die regulären Haltestellen des Busses 290 im Stadtgebiet, die im Radius von einem Kilometer zur U-Bahn liegen, werden vom Bus in einem 20-40 Minutentackt angefahren. Nach Dirnismaning jedoch teilweise sogar nur alle zwei Stunden obwohl dieser Stadtteil zwei Kilometer von der U-Bahn entfernt ist. Der Bus sei deshalb nicht praktikabel, weil man zum Einkaufen fährt, aber nicht zurückkommt.
Sie vertritt die Auffassung, dass der Bus in der Stadt Garching im Kreis fahren sollte und Dirnismaning einbinden sollte.
Stellungnahme der Verwaltung:
„Zum Fahrplanwechsel am 14.12.2014 hat der Landkreis München entschieden, das bislang zwischen Garching und Dirnismaning nur nach entsprechender vorheriger Anforderung verkehrende Anrufsammeltaxi einzustellen. Dem Betrieb des Anrufsammeltaxis vorausgegangen war eine Phase bis Dezember 2012, in der es einen stundenweise verkehrenden Bus gab, der außerhalb der Schülerverkehrs meist leer fuhr. Die Einstellung des Taxi-Betriebs Ende 2014 musste erfolgen, weil im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung kein Taxiunternehmer für die weitere Anbindung mittels Taxis gefunden werden konnte. Seit Dezember 2014 war Dirnismaning außerhalb des Schülerverkehrs vollständig vom Öffentlichen Personennahverkehr abgeschnitten.
In der Folge ergriffen mehrere ortsansässige Betriebe die Initiative, sammelten Unterschriften und wurden bei der Stadtverwaltung vorstellig. Sie verwiesen vor allem auf ihre Beschäftigten und Kunden, die auf einen Bus angewiesen seien. Eine Befragung der Betriebe durch die Stadt ergab je Arbeitstag 357 Kunden und 227 Beschäftigte, von denen 76 respektive 56 "mögliche zukünftige Nutzer" eines Busses seien.
Aufgrund des hohen Zuspruchs bzw. des Ergebnisses der Umfrage, wonach sehr viele Mitarbeiter und Kunden der Dirnismaninger Gewerbebetriebe mit Bussen zwischen Garching und Dirnismaning pendeln würden, wenn der Busverkehr zwischen Garching und Dirnismaning wiederaufgenommen würde, hat der Landkreis München letztlich entschieden, den Busbetrieb zwischen Garching und Dirnismaning ab Sommer 2015 auch außerhalb des Schülerverkehrs probeweise zunächst für ein Jahr wiederaufzunehmen. Die Wiederinbetriebnahme des Busverkehrs nach Dirnismaning war verbunden mit der Hoffnung, dass sich die von den Mitarbeitern und Kunden vorgebrachten Absichtserklärungen zur Nutzung von Bussen des ÖPNV tatsächlich bewahrheiten.
Obwohl die Fahrgastzahlen zu Beginn und auch in der Folge schlecht waren und sich nicht positiv verändert hatten, hat der Landkreis im September 2016 entschieden, das Fahrtenangebot der Busse mindestens bis 2022 aufrechtzuerhalten.
Nach dem aktuellen Fahrplan finden montags bis freitags 12 Fahrtenpaare statt von ca. 06.30 Uhr bis 21.30 Uhr, und zwar in der Hauptverkehrszeit (von ca. 06:30 bis 09:30 Uhr und von 15:00 Uhr bis 15:30 bis 19:30 Uhr) im Stundentakt und in der Nebenverkehrszeit (zwischen 09:30 Uhr und 15:30 Uhr, sowie ab 19:30 für eine Fahrt um 21:30 Uhr) im 2-Stunden-Takt. Samstags und sonntags fährt kein Bus. Die Stadt Garching hat in einem Rundschreiben alle Gewerbebetriebe bzw. Gewerbetreibende aus Dirnismaning über die Neuerungen in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, dass die Mitarbeiter, Kunden und Bekannte den wieder verkehrenden Bus tatsächlich nutzen mögen.
Leider waren bzw. sind die Fahrgastzahlen für Busse zwischen Garching und Dirnismaning außerhalb des Schülerverkehrs äußerst dürftig. Deshalb hatte die Landkreisverwaltung im August 2020 im Rahmen der damals anstehenden Ausschreibung und Neuvergabe der Buslinie bis Dezember 2026 aufgrund "sehr geringer Fahrgastnachfrage mit über 80 Prozent Leerfahrten, maximal 2 Fahrgästen, empfohlen, die Anbindung Dirnismaning weiter auszudünnen, und zwar um drei Fahrtenpaare in der NVZ. Busse sollten nur noch zwischen Garching und Dirnismaning verkehren zwischen 06:30 Uhr und 08:30 Uhr, sowie von 13:00 Uhr bis 19:30 Uhr. Die von der Landkreisverwaltung vorgeschlagene Ausdünnung der Anbindung von Dirnismaning (um 3 Fahrten) konnte im Kreistag abgewehrt werden so dass der bestehende Fahrplan auch ab Dezember 2022 im Status Quo weitergeführt wird.
Die relativ kurze Vergabezeit bis Dezember 2026 resultierte, da entsprechend des Nahverkehrsplanes im Landkreis München in zwei Pilotgebieten (Tagesverkehr Aying, Brunnthal, Sauerlach; Nachtverkehr: Unterhaching, Taufkirchen, Oberhaching) ein On-Demand-Verkehr eingeführt werden soll (Betriebsaufnahme vsl. viertes Quartal 2022). Diese im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes probeweise stattfindenden "On-Demand-Verkehre" im südlichen Landkreisteil sollen auch Erkenntnisse zum On-Demand-Verkehr zwischen Dirnismaning und Garching bringen, um perspektivisch auch für Dirnismaning und dessen geringes Fahrgastpotential ein effizienteres Fahrangebot zur Verfügung stellen zu können. Die Prüfung einer Umstellung auf eine bedarfsorientierte Mobilitätsform soll unter Hinzunahme der Ergebnisse aus den Pilotprojekten soll zur Neuvergabe 2026 erfolgen.
Eine von den Antragstellern erwogene Ringbuslinie für Busse der Stadtbuslinie 290 unter Hinzufügung der Strecke nach Dirnismaning stellt keine Option dar, weil die Elektrifizierung der Garchinger Stadtbuslinie 290 unter Berücksichtigung des aktuellen Linienverlaufs beschlossen ist und ab April 2024 starten wird. Eine derartige Ausweitung des Linienverlaufs kann im Hinblick auf die Batterieleistung der Busse zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr in Aussicht gestellt werden. Zudem beinhaltete eine Verlängerung des Linienverlaufs auch negative Aspekte für die Fahrgäste, denen nicht daran gelegen ist, vor Erreichen des Ziels einen zusätzlichen Schlenker über Dirnismaning zu machen (z.B. Fahrgäste aus Hochbrück mit dem Ziel Friedhof Garching, ebenso Rückfahrt).
Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass es derzeit keinen Raum und auch keine Möglichkeit gibt, um an den Landkreis München erfolgversprechend heranzutreten mit einer Forderung nach einer besseren bzw. häufigeren Anbindung des Ortsteils Dirnismaning (aktuell: 175 Einwohner, davon 144 über 17 Jahre) mit Bussen des Öffentlichen Personennahverkehrs.“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, dass sich die Stadt Garching - wie in den vergangenen Jahren - sich beim Landkreis München für eine Aufrechterhaltung einer Busanbindung des Ortsteils Dirnismaning einsetzen wird. Allerdings sieht die Stadt Garching aktuell keine Möglichkeit – entsprechend dem in der Bürgerversammlung geäußerten Wunsch von Frau Avdullahu und Herrn Wunsch – beim Landkreis München für eine zusätzliche Verstärkung der Busanbindung des Ortsteils Dirnismaning einzutreten und Mittel bereitzustellen.
2. Antrag von Frau Denise Avdullahu und Herr Dr. Alain Wunsch auf einen Spielplatz
Es wird beantragt, dass die Stadt Garching die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bei den nächsten Bauvorhaben in Dirnismaning ausschöpft, und ein Gelände für einen öffentlichen Spielplatz zu erwirken.
Sie begründen es damit, dass im Stadtteil Dirnismaning der Bedarf an einen Spielplatz oder ähnlichen Ort der Begegnung der EinwohnerInnen auf Grund eines Strukturwandels mehr denn je besteht. Dieser Bedarf wurde dem Stadtteil als Reaktion auf eine Anfrage im Jahr 2016 mit Verweis auf die vorhandenen großen Gärten abgesprochen, seitdem wurden aber einige Mietobjekte errichtet, bei denen kein entsprechender Gartenzugang vorhanden ist. Diese Situation sollte neu bewertet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In Art. 7 BayBO ist geregelt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe ein ausreichen großer Kinderspielplatz anzulegen ist. Die Stadt Garching kann mit potenziellen Bauherrn sprechen, ob ein nachzuweisender Spielplatz auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Eine rechtliche Handhabung ist nicht vorhanden. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht keine Errichtung von einem öffentlichen Spielplatz als Planungsziel vor. Die Stadt verfügt auch in Dirnismaning oder angrenzend zur Wohnbebauung über kein geeignetes Grundstück. In Dirnismaning sind derzeit (Stand 10.11.2021) 14 Kinder zwischen 0-6 Jahren und 6 Kinder zwischen 7 und 8 Jahren gemeldet.
Die Stadt wird somit bei künftigen Bauvorhaben mit den Bauherren über die Möglichkeiten einer öffentlichen Nutzung Kinderspielplatzes sprechen, da für die Verwaltung keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen, ist dieser Antrag jedoch abzulehnen.
3. Antrag von Frau Meier bzgl. der Größe des Lehrschwimmbeckens in der künftigen Grundschule Nord
Frau Meier beantragt, dass das Lehrschwimmbecken in der künftigen Grundschule Nord eine Länge von 16 2/3 Meter haben soll. Drei Bahnen entsprechen dann einer Länge von 50 Metern.
Sie selbst war 1969 Sportlehrerin an der Hauptschule in Garching, hier bestand viele Jahre lang die Möglichkeit, dass die Kinder schwimmen lernen. Heutzutage können die Kinder nicht schwimmen, dies sei fatal und Corona habe diese Lage verschlimmert. Deshalb besteht der dringende Bedarf eines angemessen großen Schwimmbeckens, um das Schwimmen zu schulen.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Raumprogramm für die Grundschule Nord wurde vom Stadtrat im Oktober beschlossen. Darin enthalten ist ein Lehrschwimmbecken inkl. Technik und weiteren Räumen mit 550 m² vorgesehen. Nach den vorgegebenen Richtlinien gibt es bestimmte Anforderungen an die Beckengröße:
Die Wassertiefe beträgt 0,60/0,80 bis 1,35 m.
• Die Beckenlänge beträgt 12,50 oder 16,66 m.
• An den Stirnseiten sind die gegenüberliegenden Wände parallel.
Die Bahnbreite ist mindestens 2,00 m.
Eine Beckenlänge von 16,66 m ist gem. beschlossenem Raumprogramm möglich. Und kann somit umgesetzt werden.
Folglich bedarf es des Auftrages an die Verwaltung nicht mehr, da dies ohnehin wunschgemäß in Bearbeitung ist.
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat beschließt zu Antrag 1, dass sich die Stadt Garching - wie in den vergangenen Jahren - sich beim Landkreis München für eine Aufrechterhaltung einer Busanbindung des Ortsteils Dirnismaning einsetzen wird. Allerdings sieht die Stadt Garching aktuell keine Möglichkeit – entsprechend dem in der Bürgerversammlung geäußerten Wunsch von Frau Avdullahu und Herrn Wunsch – beim Landkreis München für eine zusätzliche Verstärkung der Busanbindung des Ortsteils Dirnismaning einzutreten und Mittel bereitzustellen.
Die Anträge zu Nr. 2 und Nr. 3 werden abgelehnt.
