ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/283/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Bayerische Ministerrat hat am 14.12.2021 den Entwurf zum LEP zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen:

      r gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen

      r nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt

      r nachhaltige Mobilität.

Dabei sind auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und der daraus abgleitete landesplanerische Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst kristenfester Raumstrukturen aufgenommen worden.

 

Die Kommunen haben bis zum 01.04.2022 Zeit, ausschlilich zu den vorgenommenen Änderungen Stellung zu nehmen.

 

Stellungnahme der Stadt Garching:

Die Förderung der strukturschwächeren Gebiete in den verschiedenen Bereichen wird begrüßt. Dadurch kann sich der Zuzug in die Ballungsräume (bspw. München) verlangsamen und den Druck auf die Kommunen im Wohnungsbau und der Errichtung von sozialer Infrastruktur etwas mindern.

 

Weiterhin wird begrüßt, dass anstatt Aussagen zum Verkehr im LEP jetzt die Mobilität im gesamten betrachtet wird. Insbesondere die Vernetzung verschiedenster Mobilitätsmöglichkeiten kann zu einer Reduzierung des Individualverkehrs führen.

 

Neu aufgenommen ist, dass bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen auf die Klimaneutralität in Bayern hingewirkt werden soll.

 

Das LEP eröffnet die Möglichkeit, dass in den Regionalpläne weitere Planungsziele formuliert werden.

Dies betrifft folgende Themenfelder:

      In den Regionalplänen können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Klimaschutz festgelegt werden.

      In den Regionalplänen sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Anpassung an den Klimawandel festzulegen.

 

      In den Regionalplänen können Trassen für den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr gesichert werden.

      In den Regionalplänen können Trassen für den überörtlichen Radverkehr gesichert werden.

      In den Regionalplänen können raumbedeutsame Standorte für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes als Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete für den Hochwasserschutz festgelegt werden.

      In den Regionalplänen können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft festgelegt werden.

      In den Regionalplänen können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Sicherung von Standorten für Stauanlagen als Instrument des Niedrigwassermanagements festgelegt werden

 

 

Es wird angestrebt, dass Bayern bis spätestens 2040 klimaneutral sein soll.

Auszug aus dem LEP:

Dem Erhalt einer dauerhaft funktionsfähigen Freiraumstruktur (vgl. auch 7.1.4) sowie der Sicherung von Flächen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie zu Erholungszwecken kommt angesichts der hohen baulichen Verdichtung eine besondere Bedeutung zu. Angesichts der Feinstaub- und Wärmebelastung im Verdichtungsraum kommt urbanem Grün, z.B. straßenbegleitend, Fassadenbegrünung, für die Entwicklung und Sicherung eines gesunden und attraktiven Lebens- und Arbeitsraums eine besondere Bedeutung zu. Darauf sollte bei der Siedlungs- und Verkehrsflächenplanung hingewirkt werden. Durch die Vernetzung der innerstädtischen Grün- und Wasserflächen und der freizuhaltenden Außenbereiche, wie regionale Grünzüge, sollen vielfältige Funktionen für den Verdichtungsraum gesichert und aufgewertet werden, z.B. Kaltluftentstehungsgebiete, Frischluftschneisen, Naherholung, lärm- und lichtmindernde Bereiche. Auch der Auf- und Ausbau von Fernkältenetzen als energiesparende Alternative zu dezentralen Klimaanlagen kann zur Verbesserung der Klimafunktionen beitragen.

Auszug Ende.

 

Das Ziel wird begrüßt. Wesentlich dabei ist, dass jede Gemeinde für sich auf ihrem Gemarkungsgebiet diese Planungsziele umsetzt. Eine Verlagerung der Planungsanforderungen auf Nachbarkommunen ist auszuschließen.

 

 

Auszug aus dem LEP:

Auf eine verstärkte räumliche Zusammenführung von Wohnstätten, Arbeitsplätzen, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen soll sowohl bei Planungen der Gemeinden als auch auf interkommunaler und regionaler Ebene hingewirkt werden. Insbesondere die Ausweisung neuer gewerblicher Siedlungsflächen soll in Abstimmung mit dem Bedarf an Wohnsiedlungsflächen erfolgen. Insbesondere in Verdichtungsräumen ist eine interkommunale Abstimmung sinnvoll und zweckmäßig. Der Ausgleich auf der Grundlage interkommunaler Entwicklungskonzepte erweitert den Handlungsspielraum der Kommunen insbesondere dann, wenn die Verfügbarkeit von Flächen nicht gegeben ist und lässt so eine Fokussierung auf gut angebundene und städtebaulich geeignete Standorte zu.

Auszug Ende

 

Die Einführung des sog. Harmonierungsgebotes wird abgelehnt. Die Stadt Garching kann im Rahmen ihrer Planungshoheit die Entwicklung der Arbeitsplätze nur bedingt beeinflussen und steht bisher auch den Zielsetzungen des Freistaates im Rahmen des Ausbaus des Forschungszentrums offen gegenüber. Der Ansiedelung von Arbeitsplätzen auf dem Hochschul- und Forschungszentrum kann nicht die Planungshoheit der Stadt Garching einschränken.

 

 

 

Thema Mobilität und Verkehr 

Die Aufnahme der Mobilität als Planungsziel im LEP wird begrüßt. Damit wird die bisher einengende Formulierung Verkehr wesentlich aufgeweitet und ermöglicht die Etablierung neuer Mobilitätskonzepte.

 

 

Thema Bildung

r die Allgemeinbildenden Schulen ist das Ziel der Versorgung mit Ganztagesangeboten aufgenommen worden.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung des LEP im Sinne des Sachvortrages abzugeben.

 

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