BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/059/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag für das Kalenderjahr 2022 der Mittagsbetreuungen der Nachbarschaftshilfe an den Grundschulen Ost/West
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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15.02.2022
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 10.11.2021 beantragt die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. einen Zuschuss in Höhe von 134.129,00 € für das Kalenderjahr 2022 für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Garching-Ost und der Grundschule Garching-West. Seit dem Kalenderjahr 2019 werden Zuschussanträge von der Nachbarschaftshilfe stets auf das kalendarische Haushaltsjahr bezogen gestellt bzw. abgerechnet - analog der kindbezogenen BayKiBiG Finanzierung im Kinderbetreuungsbereich.
Beide Mittagsbetreuungen sind im lfd. Jahr vollständig belegt.
Der Finanzierungsplan sieht für das Kalenderjahr 2022 für beide Mittagsbetreuungseinrichtungen (Ost und West folgende Ausgaben / Einnahmen vor:
Ausgaben:
Personalkosten (einschl. Tariferhöhungen + Ferienbetreuung: 172.130,00 €
Spiel- und Bastelmaterial: 4.800,00 €
Sonstige Ausgaben u. a. Verwaltungskosten: 33.400,00 €
Mittagsverpflegung: 27.000,00 €
Gesamtausgaben: 237.330,00 €
Einnahmen:
Zuschuss der Regierung von Oberbayern: 23.261,00 €
Elternbeiträge inkl. Essensgeld: 81.500,00 €
Zuschuss der Stadt Garching: 13.129,00 €
Gesamteinnahmen: 117.890,00€
Die erhöhten Ausgaben werden im Personalbereich mit gestiegenen Gehältern (tarifvertragliche Erhöhung) begründet.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden über das Essensgeld der Eltern getragen.
Das warme Mittagessen ist seit September 2019 für alle Kinder der Mittagsbetreuung in der Grundschule Garching-West verpflichtend.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Nachbarschaftshilfe Garching e. V. für die Durchführung der Mittagsbetreuung an den Grundschule Ost und West für das Kalenderjahr 2022 einen Zuschuss von bis zu 134.129,00 € zu gewähren. Das tatsächliche Defizit der Mittagsbetreuung ist nach Ende des Kalenderjahres 2022 nachzuweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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885,9 kB
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