BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/060/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des neuen Integrationsbeirates der Stadt Garching b. München
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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22.02.2022
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat mit Satzung vom 01.12.2005 die Einrichtung eines Integrationsbeirates für die Stadt Garching b. München beschlossen. Die Zusammensetzung ist nach § 6a Satzung des Integrationsbeirates der Stadt Garching b. München wie folgt geregelt:
Der Integrationsbeirat besteht aus zehn entscheidenden Beirät*innen und bis zu zehn Beisitzer*innen.
Die Amtsperiode beträgt analog zu den beiden anderen Beiräten der Stadt Garching (Behindertenbeirat, Seniorenbeirat) drei Jahre.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.02.2018 wurde bei der Wahl des Seniorenbeirates beschlossen, dass der Stadttrat die zukünftigen Mitglieder der städtischen Beiräte direkt per Wahlschein wählt. Entgegen der Wahlvorgänge des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Garching gibt es bei der Wahl des Integrationsbeirates eine Besonderheit in der Satzung.
Laut § 6c erarbeitet der Integrationsbeirat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine Liste aller Bewerber*innen als entscheidendes oder beratendes Mitglied, die dem Stadtrat unterbreitet wird. Um sowohl das Wahlrecht des Stadtrates, wie auch das Mitbestimmungsrecht des Integrationsbeirates gleichermaßen zu respektieren, findet der Wahlvorgang wie folgt statt:
Wahlablauf:
Zu Beginn der Sitzung erhält jedes Mitglied des Stadtrates einen Wahlzettel mit allen 19 Bewerbungen, die fristgerecht in der Bewerbungsphase eingegangen sind. Da der Integrationsbeirat laut Satzung aus zehn entscheidenden Beirät*innen und bis zu zehn Beisitzer*innen besteht, können theoretisch alle Bewerber*innen auch einen Platz im Integrationsbeirat erhalten. Daher hat jedes Stadtratsmitglied die Möglichkeit, ein Kreuz in der Spalte 20 zu setzen. Dadurch erhält jede/r Bewerber*in eine Stimme. Sollte ein Stadtratsmitglied explizit eine/n Bewerber*in nicht wählen möchten, müssen alle Stimmen einzeln vergeben werden, bis auf die Person/en, die nicht gewählt werden soll/en. Erhalten eine oder mehrere Personen nicht zumindest eine Stimme des Stadtrates, ist sie/er nicht Mitglied des neuen Integrationsbeirates.
Das Ergebnis wird am Ende der öffentlichen Sitzung bekannt gegeben. Im Nachgang können dann die Mitglieder des Integrationsbeirates analog der Wahl der/des Vorsitzenden festlegen, welches Mitglied als entscheidendes oder beratendes Mitglied fungieren möchte. Dadurch ist gewährleistet, dass der Stadtrat sein Stimmrecht bezüglich der teilnehmenden Mitglieder nicht verliert und der Integrationsbeirat dennoch die Einteilung der Mitglieder in „Entscheider*innen“ oder „Beisitzer*innen“ vornehmen kann.
Im Bewerbungszeitraum gingen insgesamt 21 Bewerbungen bei der Stadt Garching ein. Zwei davon wurden erst nach Ende der Bewerbungsfrist (28.1.22) eingereicht und konnten daher nicht mehr berücksichtigt werden.
Alle Bewerber*innen haben ihren Hauptwohnsitz in Garching. Der Stadtverwaltung ist es wichtig, ein Gleichgewicht der Vielfalt in Bezug auf Auswahlfaktoren wie Alter, Geschlecht und Herkunft im zukünftigen Integrationsbeirat zu erhalten. Zur besseren Vergleichbarkeit und Transparenz hat der Fachbereich Bildung und Soziales einen standardisierten Bewerbungsbogen entworfen. Hier hatten alle Bewerber*innen die Möglichkeit ihre Erfahrungen und ihre Motivation im Bereich der Integrationsarbeit darzulegen.
Folgende Personen haben sich für die neue Amtsperiode beworben
1. Amiri, Fatema
2. Celik, Hasan
3. Cumani, Claudio
4. Dux, Elisabeth
5. Hassanein, Dr. Aly
6. Hülsmann, Annette
7. Ishbah, Zainab Farid
8. Kehrle, Brigitte
9. Leonhard, Despina
10. Li, Xaosong
11. Mebrahtom, Girmay
12. O`Shea, Kate
13. Rau, Petra
14. Semisch-Al-Moneyyer, Ina
15. Sharif Aziz, Najiba
16. Stahlberg, Christina
17. Taher, Zahra
18. Tirink, Esra Elvan
19. Wu, Dr. Shaoui
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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