ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/768/2022-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ ist als Anlage beigefügt.

Der Erfolgsplan schließt in Erträgen mit 2.079.300 € und in Aufwendungen mit 2.412.000 € ab. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 542.000 € ab.

Es wurden einige im Wirtschaftsplan 2021 geplante Aufgaben nicht durchgeführt bzw. abgerechnet und müssen so 2022 neu veranschlagt werden, da die Bildung von Haushaltsresten nach der Eigenbetriebsverordnung nicht zulässig ist.

Der Schwerpunkt im Erfolgsplan liegt im Unterhalt des Klärwerks (500.000 €) und des Kanalnetzes (125.000 € einschließlich Sanierungsmaßnahmen). Die Einnahmen aus den Abwasserbeseitigungs­gebühren sind mit 1,55 Mio. € angesetzt. Es müssen 332.700 € dem Erfolgsplan vom Vermögensplan zugeführt werden.

Hauptausgabepositionen im Vermögensplan ist der weitere Ausbau des Kanalnetzes (210.000 €). Für die Herstellung von Kanalhausanschlüssen werden 53.000 €r 2022 eingeplant. Für die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen sind 2022 10.000 € bereitgestellt.

Im Wirtschaftsplan 2022 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 362.100 € vorgesehen, um die geplanten Investitionen finanzieren zu können. Für 2022 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Für die Finanzplanungsjahre 2023 und 2024 werden jedoch jeweils Kredite in Höhe von 500.000 € sowie für das Jahr 2025 in Höhe von 700.000 € benötigt.

2022 werden Rücklagen in Höhe von 362.100 € entnommen. 2023 - 2025 sind weitere Rücklagenentnahmen von insgesamt 1.165.000 € geplant, wobei sich in Abhängigkeit vom zukünftigen Baugeschehen diese Zahlen noch ändern können. Der Rücklagenstand sinkt von derzeit ca. 1,99 Mio. € auf 0,46 Mio. € im Jahre 2025. Nach Abschluss des Ausbaus des Kanalnetzes sind ab 2026 wieder Rücklagenzuführungen vorgesehen.

Kanalherstellungsbeiträge aus der Kommunikationszone werden nicht erwartet, da die Erschließung an einen Erschließungsträger übergeben wird.

Erläuterung:

r den Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, udgl. der Grundstücksanschlüsse ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten (Erstattung Grundstücksanschluss).  Diese Gebühren/ Beiträge/ Kostenerstattungen werden nach der städtischen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Garching b. München (BGS-EWS) erhoben, deren Ermächtigungsgrundlage auf dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beruht.

Eine Benutzungsgebühr wird für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung erhoben, die sich nach der eingeleiteten Abwassermenge berechnet. Für die Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung erhebt die Stadt Garching einen Beitrag, die sich nach der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.

r die Abwasserbeseitigung, die zu den kostenrechnenden Einrichtungen zählen, besteht die Verpflichtung regelmäßig die Gebührenhöhe sowie Beitragssätze zu überprüfen, das zuletzt im Herbst des vergangenen Jahres erfolgt ist. Hierzu werden global die vergangen sowie die kommenden vier Jahre betrachtet und nach den Vorschriften des KAG kalkuliert. So ist ein Beitragssatz pro m² Geschossfläche von 9,00 €r die Jahre 2022 2025 kalkuliert und festgesetzt worden.

Des Weiteren ist es durchaus üblich, dass einem Erschließungsträger für Baugebiete unter anderem die Aufgabe der Herstellung eines Kanals sowie die Ablösung des Erschließungsbeitrages vertraglich vereinbart wird.

Als Sachvortrag wird auf den Vorbericht Bezug genommen.

Der Werkausschuss empfiehlt den Beschluss des Wirtschaftsplans 2022.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2022 mit Erträgen von 2.079.300 und Aufwendungen mit 2.412.000 im Erfolgsplan und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 542.000 sowie die Finanzplanung für den Zeitraum von 2022 2026.

 

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Anlagen

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