ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/779/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Haushaltsentwurf 2022 wird an die Stadträte verteilt und in seinen wesentlichen Punkten vorgestellt.

 

Das Haushaltsvolumen umfasst:

-          im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 79.324.000

-          im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 31.121.000

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt werden um 3.454.000 € her angesetzt als im Vorjahr. Hauptursache sind die zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Steuern und Zuweisungen von ca. 5,31 Mio. €. Alleine die Gewerbesteuer hat sich am Ende des Jahres 2021 stark erholt, wodurch 2022 Mehreinnahmen von 5,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr erwartet werden. Allerdings ist ungewiss, wie stark der aktuelle Ukrainekrieg sich steuerlich für die Stadt Garching b. München auswirkt, da die meisten Prognosen vor diesem unvorhergesehenen Ereignis veröffentlicht wurden. Im Gegenzug sinken die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb um 945.200 € sowie die sonstigen Finanzeinnahmen um 914.500 €.

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts (ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt) steigen um 4.052.200 €. Zwar sinken die Personalaus­gaben um 135.600 € gegenüber dem Vorjahresansatz, dafür steigen die Ausgaben des sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwands um 1.940.800 €, die Ausgaben für laufende Zuweisungen und Zuschüsse um 410.100 €und die sonstigen Finanzausgaben (ohne Zuführung an den Vermögenshaushalt) um 1.836.900 € (davon alleine die Kreisumlage um 1.879.400 €).

 

Die „bereinigte“ Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne die Sonderrücklage aus den Pachteinnahmen U-Bahn) beträgt noch 8.009.100 €. Sie liegt damit um 812.800 niedriger als der Vorjahresansatz, aber immer noch deutlich über der Mindestzuführung von 426.0200 €.

 

Das Volumen des Vermögenshaushalts erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 2,9 Mio. €. Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in der Kommunikationszone sind 2022 noch nicht berücksichtigt, in den Folgejahren aber zwingend notwendig, um die geplanten Ausgaben und Projekte zu finanzieren.

 

Im Ergebnis sind 2022 eine Rücklagenentnahme in Höhe von 11.065.000 € notwendig um den Haushalt auszugleichen. In der Finanzplanung sind 2023 bis einschließlich 2025 weitere Rücklagenentnahmen von ca. 26,5 Mio. und 2023 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.200.000 € notwendig.

 

Weitere Details können unter anderem vom Vorbericht zum Haushalt entnommen werden.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat berät den Haushaltsentwurf 2022 in der kommenden Sondersitzung am 31.03.2022.

 

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