ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/811/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sachvortrag

Der Stadtrat hat am 29.07.2021 beschlossen, die Grundschule West und Max-Mannheimer-Mittelschule mit stationären Anlagen dezentralen Lüftungsanlagen auszustatten.

Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage wurde für das Nachrüsten raumlufttechnischer Anlagen eine Förderung von bis zu 80% bzw. max. 500.000 € der anfallenden Kosten in Aussicht gestellt.

Die Schule West in Garching ist eine Grund- und Mittelschule. Das Gebäude besteht aus 6 Bauteilen. Die Nutzung des Gebäudes ist in folgende wesentliche Bereiche gegliedert:

 

-          Klassen-, Fach- und Gruppenräume

-          Sport- und Gymnastikräume

-          Verwaltungsräume und Lehrerzimmer ·che und Speiseräume

 

Mit dem Ziel der Sicherung des Präsenzunterrichts werden in Schulen dezentrale Lüftungsgeräte als effektive Maßnahme im Kontext der Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes gefördert.

Deshalb werden für die Grundschule West und Mittelschule Garching dezentrale Geräte geplant.

 

Die Festlegung der raumlufttechnischen Anlagen erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen des Förderprogrammes Lüften in Schulen.

r die Planung der dezentralen Lüftungsanlagen wird die Raumluft der Mindestanforderungen

DIN EN 16798-1 und Bundesprogramm entsprechen:

 

-          Ein dreifacher Luftwechsel pro Stunde und eine spezifische Luftmenge pro Person und Stunde von mindestens 25 m³/h - Die Geräuschentwicklung darf 40 dB(A) nicht überschreiten

-          Die Hygieneanforderungen (u. A. VDI 6022) sind einzuhalten

 

Benötigt werden 31 Lüftungsgeräte, welche in den vorgesehenen Räumen nachgerüstet werden sollen.

Es wurden folgende 3 Varianten geprüft:

 

  1. Deckengeräte
  2. Standgeräte
  3. Brüstungsgeräte

 

Nach Prüfung der einzelnen Möglichkeiten hat sich die Verwaltung für Variante 1 entschieden.

Zu beachten ist, dass ein Großteil der Lüftungskanäle über bestehende Festverglasung nach außen geführt werden muss. Aufgrund statischer Begebenheiten gibt es hierzu keine Alternative.

Ein Förderantrag wurde bereits eingereicht, durch zu erwartende anrechenbarer Kosten (Kostenschätzung vom 22.11.2021) von ca. 850.000 € ist der Stadt Garching die Maximalsumme von 500.000 € bewilligt worden.

 

Das IB-Wieder hat zwischenzeitlich den Entwurf mit Kostenberechnung fertiggestellt.

Die Kostenberechnung für KG 400 endet bei 780.000€

 

Nicht in der Kostenberechnung enthalten sind bauseits zu stellende Maßnahmen.

Hierbei handelt es sich um nachfolgende Punkte, für die die Verwaltung die Kosten nur schätzen kann:

 

-          notwendige Leistungserhöhung für Hausanschluss Strom um 80A  (KG200) mit 60.000 €

-          Trockenbauarbeiten für Deckenöffnung und Verkofferungen. (KG300) mit 12.000 €

-          Fensterelemente ausglasen, Füllungen inkl. Wetterschutzgitter für Kanalanschluss nachrüsten (KG300) mit 24.000 €

-          Leistung Statiker für (KG700) mit 5.000 €

-          Planung und Bauüberwachungsleistung TGA (KG700) mit 87.000 €

 

Somit belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 968.000 € Brutto.

Im Haushalt wurden 920.000 € vorgesehen.

Die tatsächlich entstehenden Kosten können erst nach der Ausschreibung festgestellt werden.

 

Nach Freigabe durch den Stadtrat, ist es beabsichtigt, umgehend das Ausschreibungsverfahren vorzubereiten, so dass die Arbeiten in den anstehenden Sommerfreien durchgeführt werden können.

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

Der Entwurf mit Kostenberechnung wird zur weiteren Bearbeitung freigegeben.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der notwendigen Vergabeverfahren beauftragt.

Gleichzeitig wird der erste Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher (mit dieser Ausschreibung in Verbindung stehend) Verträge ermächtigt.

Das Gremium wird über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.

 

 

Loading...