BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/294/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 190 "Naturkindergarten"; Empfehlungsbeschluss zur rechtlichen Würdigung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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05.04.2022
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 190 „Naturkindergarten“ gefasst und den Bebauungsplan für die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB freigegeben. Die Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 28.07.2021 mit 03.09.2021. In seiner Sitzung am 12.10.2021 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss den Bebauungsplan für die öffentliche Auslegung freigegeben. Sie erfolgte in der Zeit vom 09.02.2022 mit 18.03.2022.
In dieser Zeit ist eine Reihe von Anregungen eingegangen. In Würdigung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen nimmt die Stadt Garching wie folgt Stellung:
A) Stellungnahmen von Bürgern
Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.
B) Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 04.02.2022 (Anlage 1)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet. Planänderungen sind nicht veranlasst.
2. Landratsamt München, Sachgebiet Bauen, Schreiben vom 10.03.2022 (Anlage 2)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Zu 1. Die Bemaßung wird an der Nordwestecke des Bauraums vorgenommen.
Zu 2. Es sind zwei Bauwagen geplant. Das Pädagogische Konzept wird angepasst. Auf eine Aufnahme der konkreten Maße wird verzichtet, um dem Träger innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans mehr Flexibilität in der konkreten Gestaltung der Wagen zu gewähren.
Zu 3. Es sind zwei Bauwagen geplant. Das Pädagogische Konzept wird angepasst.
3. Amt für Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.02.2022 (Anlage 3)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Zu Bereich Landwirtschaft:
Die damalige Stellungnahme wurde gewürdigt, zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet. Die Aussagen finden auch bei dieser Stellungnahme Berücksichtigung Sie werden auch weiterhin zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
Zu Bereich Forsten:
Hier bestehen keine Einwände. Dies wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
4. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 09.03.2022 (Anlage 4)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Die damalige Stellungnahme wurde gewürdigt, zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet. Die Aussagen finden auch bei dieser Stellungnahme Berücksichtigung. Sie werden auch weiterhin zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
Geäußert, aber keine Einwände gegen die Planung haben folgende Träger öffentlicher Belange mitgeteilt:
- Bayernets, Schreiben vom 01.02.2022
- Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 02.02.2022
- Gemeinde Eching, Schreiben vom 03.02.2022
- EXA, Schreiben vom 01.02.2022
- Gemeinde Ismaning, Schreiben vom 17.02.2022
- Landeshauptstadt München – Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Schreiben vom 11.02.2022
- Landkreis Freising, Schreiben vom 01.02.2022
- Regierung von Oberbayern – Bergamt, Schreiben vom 14.02.2022
- Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt, Schreiben vom 01.03.2022
- Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 07.02.2022
- SWM, Schreiben vom 05.02.2022
- Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd, Schreiben vom 09.02.2022
- Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 08.03.2022
C ) Änderungen aus der Planung
Am 12.10.2021 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss die im Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gewürdigt und beschlossen die überarbeitete Planung für die Auslegung §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Im Rahmen der Fortschreibung hat die Verwaltung festgestellt, dass der Abstand zwischen den beiden Bauwagen auf 5,0m aus brandschutztechnischen Gründen vergrößert werden muss. Aus diesem Grund wurde der Bauraum von 14,0 auf 19,0m erweitert, die GR ist dabei unverändert geblieben. Die Begründung wurde entsprechend angepasst. Der Bebauungsplan wurde mit den o.g. Änderungen ausgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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711,7 kB
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