BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/295/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis "Freimann" zur Aufsuchung von Erdwärme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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05.04.2022
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I. Sachvortrag:
Die Stadtwerke München haben eine erneute Verlängerung der bergrechtlichen Erdwärmeaufsuchungserlaubnis im Feld „Freimann“ um weitere 3 Jahre bis zum 30.04.2025 beantragt.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat der Stadt Garching im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit eröffnet, eine Stellungnahme abgeben zu können.
Nach Aussage des Antragsstellers haben drei wesentliche Punkte während der letzten Erlaubnisdauer Einfluss auf den geplanten Ablauf genommen:
- die Weiterentwicklung und die Ergebnisse des Geothermieprojektes am Standort Heizkraftwerk Süd
- die städtebaulichen Entwicklungen im Norden Münchens, inkl. dem Umbau des Fernwärmedampfnetzes und die sich darauf ergebenden Möglichkeiten der Einbindung von hier geringer temperierter Geothermiepotenziale
- Ergebnisse der von der LHM in Auftrag gegebenen Studie „Klimaneutrale Wärme München 2035“
Durch diese Faktoren kam es zu Verschiebungen bei den Projekten.
Weiterhin soll bei dem anstehenden Projekt eine untertätige Speichernutzungsstrategie betrachtet werden. Im Umriss des Erdwärme-Erlaubnisfeldes „Freimann“ ist eine feldesübergreifende, seismische 3D-Untergrunduntersuchung notwendig. Dabei sind auch mögliche Beteiligungen der Feldesnachbarn zu berücksichtigen.
Die Projektstandortbestimmung & Erstellung des Nutzungskonzeptes sollen Q1/25 – Q2/25 abgeschlossen sein.
Die Stadt Garching nimmt auch zur Wahrung der Interessen der Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG wie folgt Stellung:
Negative Auswirkungen für die EWG können aktuell nicht ausgeschlossen werden.
Um diesen vorzubeugen, sollen orientierend an den Grenzwerten der Aufsichtsbehörde folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
- An der gemeinsamen Feldesgrenze soll die Druckbeeinflussung in jeder Richtung weniger als 2 bar betragen. An der Förderbohrung in Garching soll eine mögliche Druckabsenkung weniger als 1 bar betragen. Dabei ist die gegenseitige Beeinflussung des Drucks im Reservoir durch die umliegenden Projekte mit zu berücksichtigen.
- Um wirtschaftliche Schäden auszuschließen muss sichergestellt werden, dass die Temperaturabsenkung an der Förderbohrung in Garching durch den Betrieb in Freimann unter Berücksichtigung weiterer bestehender Nachbarprojekte nach 50 Betriebsjahren weniger als 1 K beträgt. Stärkere Temperaturbeeinflussungen sind seitens der EWG nicht tolerierbar. Gleiches gilt für die o.g. maximalen durch die neuen Bohrungen in Freimann hervorgerufenen maximalen Druckänderungen an der Feldesgrenze, die nicht überschritten werden dürfen.
Die EWG schlägt weiterhin vor, dass sobald entsprechende Planungen zu den Bohrungen im Projekt Freimann vorliegen, deren Wirkung auf die Nachbarprojekte mit dem bereits für Garching entwickelten Reservoirmodell, welches bereits alle bestehenden Nachbarprojekte berücksichtigt, zu berechnen. Die EWG geht davon aus, dass die entsprechenden Daten im gegenseitigen Interesse der benachbarten Projekte zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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