BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/806/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
DGUV Prüfung Stadt Garching in deren Liegenschaften, öffentlichen Schulen, städtischen Kindertageseinrichtungen und städtischen Sportstätten.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
05.04.2022
|
I. Sachvortrag:DGUV-V3 und DGUV-v4
1. Rechtliche Grundlage
Gemäß § 5 der DGUV-V3 und DGUV-V4 (Unfallverhütungsvorschriften) hat jede*r
Unternehmer*in bzw. Arbeitgeber*in dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Rechtsgrundlagen
dazu finden sich in:
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203
- DGUV Information 203-071 Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- DIN VDE 0105 Teil 100/A1
- DIN VDE 0701
-.DIN EN 50699 (VDE 0702)
2. Zu prüfende Geräte
Grundsätzlich unterscheiden die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien zwischen
ortsfesten, ortsveränderlichen Betriebsmitteln, stationären Anlagen und nichtstationären Anlagen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt
werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie
an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Bei den ortsveränderlichen Geräten sind nur Geräte im Besitz der Stadt Garching nach Angabe des jeweiligen Hausmeisters zu prüfen.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel,
die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt
werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest
angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.
Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten.
3. Prüffristen:
Prüffristen für die wiederkehrenden Prüfungen von ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten
gemäß DGUV Information 203-07:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: 4 Jahre
Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer
Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700: 1 Jahr
(z.B.Werkstätten, Schulen, Kitas, etc.)
Fehlerstromschutzschalter: 6 Monate. (diese werden zukünftig von den Hausmeistern über die Prüftaste selbst geprüft und dokumentiert.)
Ortsveränderliche Betriebsmittel,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen,
Anschlussleitungen mit Stecker, bewegliche
Leitungen mit Stecker und Festanschluss in
Büros: 2 Jahre
Der Umfang der Prüfung ist bisher nicht konsequent durchgeführt worden.
7. Kostenermittlung und Mengenermittlung
Das Ingenieurbüro Wieder wurde damit beauftragt eine Massenermittlung durchzuführen.
Die ermittelten Kosten belaufen sich jährlich auf ca. 315.986,10€ netto verteilt auf jede Liegenschaft. Die Maßnahme soll in einem Dienstleistungsvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahre ausgeschrieben und beauftragt werden. Dies würde eine Gesamtsumme von ca. 1.149.541,80€ netto bei einer Laufzeit von vier Jahren betragen.
Die Ausschreibung erfolgt aufgrund der Schwellenwerte Europaweit und soll im Herbst erfolgen.
Nach Abstimmung mit der Firma erfolgen die Prüfungen zu den erforderlichen Intervallen. Die im Sachvortrag genannten Mittel sind im Verwaltungshaushalt beantragt. Entsprechende Mittel werden künftig veranschlagt.
