ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/813/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Mit Beschluss vom 24.09.2020, 24.06.2021 und 14.12.2021 hat der Stadtrat die Sanierung und die Erweiterung der Sportanlage „Stadion am See“ in Garching sowie das Raum- und Funktionsprogramm freigegeben. Die Verwaltung wurde dazu ermächtigt das VgV-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen vorzubereiten.

 

Die entsprechenden Verfahren wurden auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) durch das Büro Hummel | Kraus GbR in Zusammenarbeit mit der Verwaltung vorbereitet und können nun ausgeschrieben werden.

 

Gemäß § 3 VgV wurden die Auftragswerte für alle zu erwartenden Planungsleistungen für diese Baumaßnahme, auf Grundlage des vorläufigen angenommenen Kostenrahmens geschätzt. Die Ermittlung der vorläufigen Honorare zeigt, dass die Planungsleistungen für

  • Gebäude und Innenräume
  • Technische Gebäudeausrüstung ELT
  • Technische Gebäudeausrüstung HLS
  • Tragwerk
  • Freianlagen

jeweils europaweit auszuschreiben sind. Nach Rücksprache mit der Vergabestelle sind zur Schwellenwertermittlung alle Planungsleistungen als gleichartige Leistungen zusammenzufassen.

 

Gemäß § 74 VgV werden die Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Es wird ausdrücklich vorbehalten die Vergabe auf das Erstangebot durchzuführen ohne mit den Bietern in Verhandlung zu treten. Damit soll das Verfahren beschleunigt und der zeitliche Projektablauf nicht gehrdet werden.

 

Die Leistungen werden analog den kommunalen Vertragsmustern für die Leistungsphasen 1-6 bei der Tragwerksplanung und Leistungsphasen 1-9 für die Planungsleistungen der Objektplanung, Freianlagen und Technischen Gebäudeausrüstung ausgeschrieben.

 

 

 

Formaler Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb:

  1. Zuerst werden die Teilnahmeanträge anhand von Ausschlusskriterien (Formalitäten, berufliche Qualifikation) selektiert.

Aus den verbleibenden Teilnahmeanträgen ermittelt die Verwaltung zusammen mit dem Büro Hummel | Kraus die Bewerber, die für das weitere Verfahren zugelassen werden. Für die Auswahl der Bewerber werden hierfür definierte Eignungskriterien und Mindestanforderungen, wie Fachkunde, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Berufserfahrung und Referenzen herangezogen.

 

  1. Die im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerber werden zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Die eingereichten Angebote werden erneut anhand von gewichteten Zuschlagskriterien, wie Honorarhöhe, Organisation, Qualifikation und Erfahrung, Verfügbarkeit, Präsenz des Projektteams und geplante Vorgehensweise bei Durchführung der Maßnahme bei laufenden Betrieb bewertet.

 

Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

 

Die Eignungs- und Zuschlagskriterien mit Gewichtung sind Bestandteil der Bekanntmachung. Die jeweiligen Bekanntmachungen sind als Anlage beigefügt.

 

Wichtige Termine des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb:

29.04.2022 Veröffentlichung Teilnahmewettbewerb

31.05.2022 Submission Teilnahmeantrag

05.07.2022 Versand der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots

20.07.2022 Submission Erstangebote

05.09.2022 Zuschlag

 

Um alle Fristen und den weiteren Projektablauf einhalten zu können, wird vorgeschlagen, dass der Erste Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher Verträge ermächtigt wird, die mit diesen Ausschreibungen in Verbindung stehen. Der Stadtrat wird über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.

 

Nach Zustimmung durch den Stadtrat wird das Verfahren, wie dargestellt durchgeführt.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und

  • beschließt die Freigabe für die Vergabeverfahren für die Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik, sowie Freianlagenplanung zu erteilen.
  • stimmt den vorgestellten Bekanntmachungen mit Auswahlkriterien und deren Gewichtung zu.
  • beschließt, dass dem Erstangebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der Zuschlag erteilt werden kann ohne mit dem Bieter in Verhandlung zu treten.
  • ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher Verträge, die mit den oben genannten Ausschreibungen in Verbindung stehen.

 

 

 

 

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