ALLRIS - Vorlage

ANTRAG AUS DER POLITIK ÖFFENTLICH - 2-BV/301/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 29.03.2022 beantragten Bündnis 90 / Die Grünen, den Flächennutzungsplan zu ändern, um die Konzentrationsflächen für die Windenergieanlagen W3 und W4 aufzunehmen sowie die ggf. erforderlichen Bebauungspläne aufzustellen. Der Antrag ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat verweist den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur Beratung.

 

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Stellungnahme der Verwaltung:
Begründet wird der Antrag u. a. damit, dass die Planungen für die Windkraftanlage Bebauungsplan Nr. 187 „Sondergebiet Erneuerbare Energien Windkraft-PV“ nur zögerlich betrieben werden. Der Vorhabensträger hat am 29.03.2021 einen Antrag auf Vorbescheid für die luftfahrtrechtliche Vereinbarkeit gestellt. Dieser wurde am 12.11.2021 vom Landratsamt München abgelehnt. Grund hierfür war zum einen eine negative Stellungnahme des Luftfahrtamtes Südbayern (basierend auf einer Stellungnahme der Deutsche Flugsicherung DFS). Damit der ablehnende Vorbescheidsantrag keine Rechtskraft entfaltet, hat der Vorhabensträger Klage beim VGH München erhoben. Diese Tatsache führte dazu, dass der Vorhabensträger die luftverkehrliche Situation detailliert prüfen musste. Nach seinen Aussagen sind die Themen lösbar. Ziel ist es nun, im Dialog mit dem Landratsamt die Themen zu klären.

 

Der negative Vorbescheid führte weiterhin dazu, dass die artenschutzrechtlichen Untersuchungen nicht beauftragt worden sind. Damit verzögert sich das Projekt um ein Jahr.

 

Der Aufstellungsbeschluss umfasst ein Teil der Konzentrationsfläche W3. Auch mit den Eigentümern der weiteren Flächen innerhalb des Konzentrationsfläche ist seinerzeit verhandelt worden. Leider ohne Zustimmung. Der Vorhabensträger ist nach Klärung der luftverkehrsrechtlichen Thematik bereit, mit den weiteren Eigentümern die Verhandlungen wieder aufzunehmen.

 

Interesse an der Realisierung von Windkraftanlagen an den Standorten W4 östlich der A9 hat ein weiterer Vorhabensträger im Herbst 2021 signalisiert. Es war bis zum Antrag nicht möglich, dies politisch zu klären.

Sofern dem Antrag positiv zugestimmt wird, sollte der Beschluss zunächst keine Gebietstypisierung ausweisen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Gesetzgebung für die Realisierung von Windkraftanlagen anzupassen. Die Gebietstypisierung sollte erst mit dem Flächennutzungsplanänderungsbeschluss festgelegt werden. Die Flächennutzungsplanänderung betrifft aus Sicht der Verwaltung nur die Fläche W4. .

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Anlagen

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