ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/635/2018-2

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

In der Stadtratssitzung am 24.04.2018 hat die Verwaltung bereits über das Thema „Sicherheitswacht“ informiert. Auch warb der damalige Leiter der Polizeiinspektion Oberschleißheim, Herr Graf, in der Sitzung für die Einführung der Sicherheitswacht in Garching und stand für Rückfragen zur Verfügung.

 

Die Entscheidung über den Tagesordnungspunkt wurde jedoch vertagt und zur Beratung an die Fraktionen verwiesen. Eine endgültige Entscheidung sollte in der folgenden Mai-Sitzung fallen. Auf Anregung der Polizeiinspektion Oberschleißheim wurde der TOP aber wieder von der Tagesordnung genommen, da eine Gesetzesänderung in Planung war, die abgewartet werden sollte.

 

Zum 01.01.2020 ist das Sicherheitswachtgesetz nun zuletzt geändert worden. Gravierende Änderungen im Vergleich zum Rechtsstand 2018 sind in der Zwischenzeit jedoch nicht erfolgt, sodass die damaligen Informationen, die nachfolgend nochmal dargestellt werden, auch heute noch zutreffen:

 

Die Sicherheitswacht in Bayern wurde ursprünglich als Modellprojekt in drei Städten eingeführt seit 1998 gibt es sie landesweit. Bayern setzt mit der Sicherheitswacht auf das freiwillige und ehrenamtliche Engagement von verantwortungsbewussten rger*innen, die sich für das Gemeinwesen einsetzen und ein friedliches und sicheres Zusammenleben gewährleisten wollen.

 

Im Zuge ihrer Klausurtagung im Juli 2016 hat die Bayerische Staatsregierung im umfangreichen Sicherheitskonzept „Sicherheit durch Stärke“ auch eine Aufstockung der Sicherheitswacht auf 1.500 Stellen bis zum Jahr 2020 beschlossen.

 

r die Errichtung einer Sicherheitswacht müssen folgende drei Kriterien erfüllt sein:

 

  1. geeignete Einsatzgebiete für die Sicherheitswacht,
  2. Stadtratsbeschluss zur Einführung der Sicherheitswacht und
  3. positive Prüfung durch das Polizeipräsidium München, ob aus polizeilicher Sicht die Einführung einer Sicherheitswacht erforderlich erscheint.

 

Die Sicherheitswacht hat zunächst die gleichen Rechte wie jede Bürgerin und jeder Bürger:

Sie darf einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten und hat das Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger*innen. Darüber hinaus dürfen Angehörige der Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen. Außerdem können sie einen Platzverweis erteilen.

Weitere Aufgaben sind:

 

        Unterstützung der Polizei und z. B. Mithilfe bei Fahndungen

        Ansprechpartner für schutzbedürftige Personen (Kinder, Senioren etc.)

        Erteilung von Auskünften an hilfesuchende Bürger*innen

        Präventive Arbeit Verhinderung von Störungen durch Präsenz

 

Bei verdächtigen Vorkommnissen informiert die Sicherheitswacht über das Digitalfunkgerät die Polizei. Selbst eingreifen wird sie nur im Ausnahmefall. Zur Eigensicherung tragen Angehörige der Sicherheitswacht (werden mit blauen Hemd und Einsatzjacke mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“ ausgestattet) ein Reizstoffsprühgerät mit sich.

 

Nachfolgende Voraussetzungen müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt werden:

 

          mindestens 18 Jahre und höchsten 62 Jahre alt

          gesundheitlich für die Anforderungen des Außendienstes geeignet

          abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung

          zuverlässig und verantwortungsbereit

          mindestens 5 Stunden monatlich verfügbar

 

Nach bestandenem Eignungstest werden die Bewerber*innen in 40 Unterrichtseinheiten auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die Ausbildung wird mit einem Prüfungsgespräch abgeschlossen.

 

Die Angehörigen der Sicherheitswacht werden der Polizeiinspektion Oberschleißheim zugeteilt. So kann es sein, dass Garchinger Bürger*innen auch in Ober- und Unterschleißheim eingesetzt werden (Hinweis: In Ober- und Unterschleißheim gibt es bis dato aber keine Sicherheitswacht). Erfahrene Polizeibeamte entscheiden nach aktueller Sicherheitslage, wo und wann die Sicherheitswacht auf Streife geht.

 

Die ehrenamtlichen Angehörigen der Sicherheitswacht erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 8,00 € pro Stunde. Sowohl die Kosten für die Aufwandsentschädigung als auch für die Ausrüstungsgegenstände trägt der Freistaat Bayern. Für die Stadt Garching entstehen keine Kosten.

 

Der Leiter der Polizeiinspektion Oberschleißheim, Herr Stefan Schraut, wird in der Sitzung anwesend sein und die Sicherheitswacht nochmals vorstellen.

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die Einführung einer Sicherheitswacht in Garching. Die Verwaltung wird beauftragt die Prüfung durch das zuständige Polizeipräsidium herbeizuführen.

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