BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/061/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zwischen den Kommunen der NordAllianz zur Errichtung von Radinfrastruktur im Rahmen des Förderprogramms "Klimaschutz durch Radverkehr"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Geschäftsleitung
- Beteiligt:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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17.05.2022
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I. Sachvortrag:
Die acht Kommunen der NordAllianz schließen gemeinsam die nachfolgende Kooperationsvereinbarung zur Errichtung von Radinfrastruktur im Rahmen des Förderprogramms “Klimaschutz durch Radverkehr”.
Ziel des interkommunalen Projekts ist die gemeinsame Verbesserung der Radinfrastruktur im Gebiet der NordAllianz. Mit der Errichtung der Radinfrastruktur wird von den Kooperationspartnern keine wirtschaftliche Zielsetzung verfolgt. Vielmehr sollen Anreize zum Umstieg der Pendler vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad geschaffen werden.
Die Federführung der Antragstellung und Abwicklung der Fördergelder mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dessen Projektträger (ZUG) liegt bei der Gemeinde Ismaning.
Die Geschäftsstelle der NordAllianz ist bei der Gemeinde Ismaning angesiedelt und koordiniert das Projekt gesamtheitlich, die Vergabestelle der Gemeinde unterstützt bei den nötigen Vergabeverfahren.
Folgende investive Maßnahmen werden im Rahmen des Projektes umgesetzt:
- Anschaffung von Pedelec-Sharing-Bikes mit Tauschakkus an virtuellen Stationen (gesamte NordAllianz-Region)
- Vervollständigung der Radwege-Beschilderung (gesamte NordAllianz-Region)
- Radwegausbau (Asphaltierung) zwischen Garching-Dirnismaning und München (Ortsgebiet Garching)
- Beleuchtung des Radwegs zwischen Hallbergmoos und Neufahrn-Mintraching (Ortsgebiet Hallbergmoos)
- Radreparaturstationen (gesamte NordAllianz-Region)
- Fahrradkarte für Pendler (gesamte NordAllianz-Region)
Der vorliegende Zweckvereinbarungsentwurf ist gem. Art. 12 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Art. 8 i.V.m. Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) genehmigungspflichtig, da umfangreich Aufgaben und Befugnisse insbesondere auf die Gemeinde Ismaning übertragen werden.
Da die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen von Gemeinden an andere Gemeinden im Zweifel gem. Art. 29, 30,37 GO i.V.m. den jeweiligen Geschäftsordnungen der beteiligten Kommunen in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde-/Stadträte fällt, kann eine Genehmigung erst dann erfolgen, wenn entsprechend zustimmende Beschlüsse aller beteiligten Kommunen (Eching, Ismaning, Garching, Hallbergmoos, Neufahrn, Oberschleißheim, Unterföhring, Unterschleißheim) vorliegen.
Hintergrund:
In die Region NordAllianz pendeln täglich rund 100.000 Menschen; knapp 60 % der Pendler nutzen dazu den eigenen PKW.
Ziel des Förderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“ des Bundesumweltministerium ist die Verbesserung der Radinfrastruktur. Durch deren Ausbau in den Kommunen der NordAllianz werden insbesondere Anreize zum Umstieg der Pendler vom PKW auf das Fahrrad geschaffen und auch Bürgerinnen und Bürger profitieren von der verbesserten Radinfrastruktur.
Die beantragte Zuwendung (Fördermittel) für die NordAllianz beträgt 791.350 Euro.
Gesamtsumme des Projekts: 1.055.134 Euro (netto)
Förderquote: 75 %
Eigenanteil: 267.251,84 Euro.
Der zu tragende Eigenanteil wird anteilig auf die NordAllianz-Kommunen gemäß dem bestehenden Verteilungsschlüssel verteilt, der Anteil für Garching beträgt 16%. Für Garching fällt ein zusätzlich zu tragender Eigenanteil für den beantragten Radwegausbau an (Lückenschluss des Radwegs zwischen Garching-Dirnismaning und München) an.
Für die Stadt Garching gestalten sich demnach die zu tragenden Kosten (Eigenanteil) wie folgt:
Radwegeausbau auf dem Gebiet der Stadt Garching:
Gesamtkosten: 129.559 € (netto)
Zuwendung (75%): 97.169,25 €
Eigenanteil: 32.389,75 €
zzgl. Grunderwerbskosten (nicht förderfähig): 40.000 €
Eigenanteil für weiteres Maßnahmenpaket (Radwegbeschilderung, Radreperaturstationen, Fahrradkarte, Pedelecsharing, Öffentlichkeitsarbeit)
Gesamtkosten: 137.692
Zuwendung (75%): 103.269 €
Eigenanteil: 34.423 €
Insgesamt beläuft sich der zu tragende Eigenanteil für Garching auf 66.812,96 Euro.
Im Haushalt 2022 sind unter der HHSt. 63050.95100 20.000 € Planungskosten ausgewiesen. Im Finanzplan sind 2023 sind für den Bau 120.000 € vorgesehen.
Für das Pedelecsharing wird von einem gesamten Betriebskostendefizit in Höhe von 59.280 € netto
ausgegangen. Die anteiligen Kosten für Garching in Höhe von 16 % betragen 9.485 €/Jahr, deren Finanzierung bereits gesichert ist.
Um die Fördergelder an die NordAllianz auszahlen zu können, muss beim Bundesumweltministerium eine Vereinbarung der NordAllianz als „Kommunaler Zusammenschluss“ eingereicht werden.
Diese Vereinbarung regelt die Antragstellung und Abwicklung der Fördergelder, sowie die Modalitäten zur Ausschreibung der geförderten Dienstleistungen. Der vorliegende Zweckvereinbarungsentwurf ist gem. Art. 12 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Art. 8 i.V.m. Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) genehmigungspflichtig, da umfangreich Aufgaben und Befugnisse insbesondere auf die Gemeinde Ismaning übertragen werden.
Da die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen von Gemeinden an andere Gemeinden im Zweifel gem. Art. 29, 30,37 GO i.V.m. den jeweiligen Geschäftsordnungen der beteiligten Kommunen in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde-/Stadträte fällt, kann eine Genehmigung erst dann erfolgen, wenn entsprechend zustimmende Beschlüsse aller beteiligten Kommunen (Eching, Ismaning, Garching, Hallbergmoos, Neufahrn, Oberschleißheim, Unterföhring, Unterschleißheim) vorliegen.
Zum E-Bike-Sharing für Pendler haben die Kommunen im Januar 2021 bei den örtlichen Firmen das Interesse abgefragt; 28 Firmen mit mehr als 30.000 Beschäftigten haben Absichtserklärungen zur Teilnahme am Projekt übermittelt. Das Schreiben, das die Maßnahme beschreibt, liegt bei.
Im Haushalt 2022 sind unter der HHSt. 63050.95100 20.000 € Planungskosten ausgewiesen.
Im Finanzplan sind 2023 sind für den Bau 120.000 € vorgesehen.
Für die weiteren Maßnahmen ( Radwegbeschilderung, Pedelecshäring Radreperaturstationen, Fahrradkarte) fallen anteilige Kosten in Höhe von 34.423 € an, deren Finanzierung ebenfalls gesichert ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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