ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/790/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Im Laufe des Jahres 2022 ergab sich eine Abweichung von den Ansätzen, die laut der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Garching b. München für die Legislaturperiode 2020-2026 der Stadtrat entscheiden bzw. genehmigen muss.

 

Die Haushaltsstelle 1.76210.64100r Umsatzsteuer an Finanzamt der Gaststätte im Bürgerhaus fielen um 189.616,89 €her aus als veranschlagt. Die Mehrkosten werden mit den Mehreinnahmen der Konzessionsabgabe Strom (1.81000.22000) gedeckt.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und genehmigt die überplanmäßige Ausgabe gemäß Anlage.

 

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Anlagen

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