ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/062/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

I. Sachvortrag:

 

Laut § 5c der geltenden Verbandssatzung besteht der Zweckverband aus folgenden Verbandsorganen:

 

a) die Verbandsversammlung

b) der Verbandsvorsitzende

c) der Verbandsausschuss

 

Der Verbandsauschuss wurde bei der konstituierenden Sitzung des Zweckverbandes in 2020 nicht bestimmt, da man sich darauf geeinigt hatte, diesen erst nach Austritt der Gemeinde Unterföhring zu bestimmen.

 

 Nach § 8a ist der Verbandsausschuss für die Vergabe von Bauaufträgen und Leistungen mit einem Wert zwischen 60.000 € und 250.000 € (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) sowie für den

Beschluss über eine wiederkehrende, außerschulische Nutzung der Schulanlage, soweit hierüber nicht die Verbandsversammlung beschließt, zuständig.

 

Gemäß § 10a besteht der Verbandsausschuss aus drei Mitgliedern.

Die Verbandsversammlung entsendet zwei Vertreter der Stadt Garching b. München und einen Vertreter des Landkreises München in den Ausschuss. Die Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter müssen der Verbandsversammlung als Verbandsrat angehören und werden durch die Verbandsversammlung ernannt. Über den Ausschussvorsitz bestimmt die Verbandsversammlung.

 

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II. BESCHLUSS:

Die Verbandsversammlung entsendet folgende VertreterInnen der Stadt Garching

 

1)

 

2)

 

sowie __________________________als Vertreter/in für den Landkreis München in den Verbandsauschuss..

 

Als Ausschussvorsitzende/er wird________________ bestimmt.

 

 

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