ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/131/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Das aktuelle Gebührenverzeichnis für Maßnahmen im Straßenverkehr der Stadt Garching bei München stammt aus dem Jahr 2021. Die Straßenverkehrsbehörde ist verpflichtet dieses Verzeichnis regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

Die Absicherung der Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenverkehrsraum erfolgt nach der Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA / ZTV-SA). Durch die Neufassung der RSA 21 ergeben sich wichtige und grundlegende Änderungen und Neuerungen, z.B. veränderte Höhen- und Seitenabstände bei Verkehrszeichen, geänderte Aufstellentfernungen von Leitbaken und kegeln, neue Absperreinrichtungen.

 

Ebenfalls auf den neusten Stand gebracht wurden die in den Regelplänen verwendeten Verkehrszeichen, hier gab es zuletzt im November 2021 Änderungen am Verkehrszeichenkatalog (VzKat). Da durch die Neufassung der RSA weitere Regelpläne hinzugekommen sind, sind diese im Gebührenverzeichnis der Stadt Garching b. München entsprechend zu ergänzen. Die Höhe der Gebühren richtet sich wie bisher nach Dauer und dem Umfang der Einschränkungen.

 

Die Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses für Maßnahmen im Straßenverkehr ist für die Stadt Garching bei München mit keinerlei Kosten verbunden.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die Verwendung der Neufassung des Gebührenverzeichnisses für Maßnahmen im Straßenverkehr ab dem 01.07.2022.

 

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Anlagen

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