MITTEILUNG DER VERWALTUNG - 1-OW/133/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtverkehrskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- MITTEILUNG DER VERWALTUNG
- Geschäftsbereich:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.06.2022
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I. Sachvortrag:
Die Stadtratsfraktion der CSU Garching hat im bereits im Jahr 2018 den Antrag zur Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzepts für die Stadt Garching gestellt und einen damit verbundenen Auftrag an die Stadtverwaltung, alle Maßnahmen einzuleiten, um so schnell wie möglich ein aktuelles, zukunftsorientiertes und vor allem schlüssiges Gesamtverkehrskonzept für die gesamte Stadt Garching zu erarbeiten.
Mit der Erarbeitung eines solchen Gesamtverkehrskonzepts verspricht sich die CSU-Stadtratsfraktion für die Garchinger Bürgerinnen und Bürger eine deutliche und transparente Verbesserung hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Lebensqualität.
Das Gesamtverkehrskonzept soll u.a. enthalten:
- Verbesserung der Parksituation in bestimmten Bereichen (z.B. Anwohnerparken, Lizenzparken, Kurzparkzonen, Parkverbot für LKW)
- Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs
- Ausbau des ÖPNV und anderen innovativen Verkehrssysteme (z.B. Shuttlebusse nach bestimmten Veranstaltungen, Sonderbuslinien für ältere und behinderte Bürger), Fahrradverleihsysteme
- Förderung von E-Mobilität, Carsharing-Systemen
- Schulwegsicherheit
Der Stadtrat beschloss in der Stadtratssitzung vom 25.09.2018, die Ergebnisse des Verkehrskonzeptes München Nord abzuwarten. Das Verkehrskonzept München Nord wurde zwischenzeitlich durch den Landkreis München präsentiert.
Aus Sicht der Verwaltung besteht der Bedarf nach einem Gesamtverkehrskonzept für das Gebiet der Stadt Garching bei München weiterhin. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde hat sich bei verschiedenen Kommunen erkundigt und um Information zu diesem Thema gebeten. Diese Befragung ergab, dass mit Kosten von ca. 100.000,00 € zu rechnen und eine Bearbeitungszeit von einem Jahr einzuplanen sei. Des Weiteren bedarf es vorab einer, durch das zuständige Gremium erarbeitete Zielsetzung, welche Ziele mit dem Verkehrskonzept verfolgt werden sollen.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt dem Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die Thematik überfraktionell, zwecks der Erarbeitung einer Zielsetzung, im Rahmen eines Workshops zu beraten.
