ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/316/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 29.03.2022 beantragten Bündnis 90 / Die Grünen, für die im Windkraftgutachten der Stadt südlich des Schleißheimer Kanals und westlich der A9 liegenden Konzentrationsflächen W3 und W4 -  die erforderlichen Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

Anzumerken zum Antrag ist, dass sich südlich des Schleißheimer Kanals die Konzentrationsfläche W4 befindet.

Die Fläche W3 ist Bestandteil des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes. In der Sitzung am 13.01.2021 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 187 „Sondergebiet Erneuerbare Energien Windkraft & Photovoltaik“ gefasst.

 

Konzentrationsfläche W4

Die Eigentümer der Grundstücke der Konzentrationsfläche W4 lehnen die Realisierung einer Windkraftanlage auf ihren Grundstücken ab.

 

Der Bundesgesetzgeber hat angekündigt, die Gesetzgebung für die Windkraftanlagen zu überarbeiten. Sobald die Gesetzesnovelle in Kraft ist, ist zu prüfen, ob sich daraus neue zusätzliche Standorte ergeben können und das Gutachten aus dem Jahr 2011 zu aktualisieren ist.

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II. BESCHLUSS:

Der Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen kann aus den im Sachvortrag erläuterten Gründen nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zu prüfen, ob das Windkraftgutachten fortzuschreiben ist.

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Anlagen

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