BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/322/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Sanierung und Erweiterung des Parkplatzes an der Bogenschießanlage in der Ingolstädter Landstraße 110, Fl.Nrn. 2176/1, 2176/13, 2176/14
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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05.07.2022
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I. Sachvortrag:
Der Antragsteller beantragt die Sanierung und Erweiterung des Parkplatzes an der Bogenschießanlage in der Ingolstädter Landstraße 110, Fl.Nrn. 2176/1, 2176/13, 2176/14.
Geplant ist, den aktuell aus einer Kies- und Schotterfläche bestehenden Parkplatz so zu sanieren, dass ein geordneter Parkplatz mit 236 Stellplätzen (8 davon behindertengerecht) entsteht. Die Maßnahme wird notwendig, da sich die Kies- und Schotterschicht in den vergangenen Jahren immer mehr verdichtet hat, so dass gerade bei Starkregenereignissen der Stellplatz nicht mehr versickerungsfähig war und große Wasserpfützen entstanden sind. Die Stellplätze selbst sollen mit Rasengittersteinen errichtet werden, die Fahrgassen sollen eine Asphaltdecke erhalten. Die Entwässerung soll künftig über ein Rigolensystem führen, da die Fläche des Parkplatzes als Altlastenverdachtsfläche gilt und das Regenwasser entsprechend vor Einleitung in das Grundwasser vorgereinigt werden muss. Des Weiteren sollen 16 Stellplätze mit einer E-Ladesäule bestückt werden. Zwischen den Stellplätzen sollen Laternen für eine ausreichende Belichtung sorgen. Baumbestand ist nicht betroffen, im Zuge der Sanierung sollen 40 Bäume und verschiedene Busch- und Heckengruppen um den Parkplatz herum gepflanzt werden. Der Parkplatz soll künftig auch für diverse Veranstaltungen wie Flohmärkte genutzt werden.
Das Vorhaben soll im Außenbereich realisiert werden, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es handelt sich bei dem Neubau der Bogenschießanlage handelte es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 Nr. 4, weshalb der dazugehörige Parkplatz von der Verwaltung auch als solches bewertet wird. Ein solches Vorhaben im Außenbereich ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Die Erschließung der Gebäude ist gesichert, sonstige öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Aufgrund der fehlenden begrünten und mit Bäumen bepflanzten Trennstreifen zwischen den Stellplätzen und wegen des Verzichts auf den Einbau von Leerrohren für die Elektroladeinfrastruktur werden Abweichungen von der Stellplatzsatzung benötigt.
Der Abweichung wegen der fehlenden Trennung der Parkplätze durch Grünstreifen kann aus Verwaltungssicht zugestimmt werden, da die benötigte Anzahl an Bäumen gepflanzt wird und die Grünflächen auch mit Busch- und Heckengruppen bepflanzt werden sollen. Eine Nutzung als Veranstaltungsort wäre bei Pflanzung der Bäume zwischen den Stellplätzen nicht mehr möglich. Auch würde sich die Versiegelung durch längere Fahrgassen erhöhen. Nach Beendigung der Maßnahme sind mehr Grünflächen vorhanden als aktuell im Bestand vorhanden sind.
Auch der Abweichung wegen der fehlenden Leerrohre kann aus Verwaltungssicht zugestimmt werden. Die faktisch benötigten Ladepunkte werden hergestellt. Auch werden zumindest unter den Fahrgassen Leerrohre eingezogen, so dass bei Bedarf die Asphaltdecke nicht aufgerissen werden muss. Auch tut sich der Bauherr schwer, die Leerrohre richtig zu dimensionieren, da man aktuell nicht sagen kann wie hoch der Bedarf an Elektrostellplätzen tatsächlich sein wird. Auch aufgrund der hohen Anzahl an Stellplätzen wäre die Einbringung der Leerrohre bei allen 236 Stellplätzen unverhältnismäßig.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.
II. BESCHLUSS:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung und Erweiterung des Parkplatzes an der Bogenschießanlage in der Ingolstädter Landstraße 110, Fl.Nrn. 2176/1, 2176/13, 2176/14 zu erteilen. Das Einvernehmen zu den Abweichungen wegen der fehlenden Trenngrünstreifen zwischen den Stellplätzen und der fehlenden Lehrrohre wird erteilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,9 MB
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