BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/821/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Vereinbarung über den Neubau eines Radschnellweges in Garching zwischen B13 und der U-Bahnanlage Garching Hochbrück in Sonderbaulast und dessen künftige Unterhaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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28.06.2022
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I. Sachvortrag:
Vom Ersten Bürgermeister Dr. Gruchmann wurde eine Vereinbarung zur Übernahme der Sonderbaulast der Radschnellverbindung im Zuge der Radschnellverbindung München- Unterschleißheim-Garching, auf dem Stadtgebiet der Stadt Garching am 30.7.2020 unterschrieben, nachdem der Bauausschuss des Kreistages des Landkreises München am 25.05.2020 und der Bau- Planungs- und Umweltausschuss am 16.06.2020 der Unterzeichnung zugestimmt hatten. In dieser Grundsatzvereinbarung zur Durchführung des Projektes Radschnellverbindung ist geregelt, dass weitere detaillierte Festlegungen über Planung, Bau und Unterhalt der Radschnellverbindung in einer weiteren noch abzuschließenden Vereinbarung zwischen Landkreis und der Stadt Garching geregelt werden.
Nachdem der Stadtrat der Stadt Garching in seiner Sitzung am 30.11.2021 einer Trasse für die Radschnellverbindung zugestimmt hat, die nun als Grundlage für die weitere Bearbeitung der Entwurfsplanung dient, wurde die ausstehende Vereinbarung über den Neubau eines Radschnellweges in Garching zwischen der Bundesstraße B13 und der U-Bahnanlage Garching-Hochbrück in Sonderbaulast und dessen künftige Unterhaltung aufgestellt. Diese Vereinbarung (siehe Anlage), über diesen 1. Bauabschnitt der Radschnellverbindung, wird nun dem Stadtrat, mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.
Nach dieser Vereinbarung übernimmt der Landkreis alle nötigen Grunderwerbe, den baulichen Straßenunterhalt, die dem langfristigen Erhalt und der dauerhaften Erhaltung für die Fahrbahn dient, die Baulast für das komplette Brückenbauwerk über den Schleißheimer Kanal, sowie die Anschaffungskosten für die erstmalige Ausstattung der Beschilderung und die Beleuchtung. Die Planungs- und Baukosten für den Radschnellweg werden vom Landkreis übernommen.
Die Stadt Garching übernimmt den betrieblichen Unterhalt der Fahrbahn, zu dem die regelmäßige Straßenkontrolle, kleinere Reparaturen, Winterdienst, Grün- und Gehölzpflege, Straßenreinigung und Wartung der Straßenausstattung gehören.
Der Stadtrat möge den Ersten Bürgermeister zur Unterschrift der Vereinbarung ermächtigen.
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister Dr. Gruchmann zur Unterschrift der Vereinbarung, zwischen der Stadt Garching b.M. und dem Landkreis München, über den Neubau eines Radschnellwegs in Garching zwischen Bundesstraße B13 und der U-Bahnanlage Garching-Hochbrück in Sonderbaulast und dessen künftige Unterhaltung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,4 kB
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