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BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/065/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Sowohl in der Privatwirtschaft als auch mittlerweile im öffentlichen Sektor gewinnt das Dienstrad-Leasing an Beliebtheit und wird strategisch bewusst als ein Baustein im betrieblichen Gesundheitsmanagement und zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität genutzt. 

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften haben sich in der TVöD-Tarifrunde 2020 darauf geeinigt, dass die Entgeltumwandlung zum Leasing von Fahrrädern und Pedelecs ermöglicht wird. Der Tarifvertrag Fahrradleasing (TV-Fahrradleasing) trat zum 1. März 2021 in Kraft.

Die Stadt Garching b. München möchte somit ihren ungekündigten Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen, die Möglichkeit des TV-Fahrradleasings bieten. Sollten diese Möglichkeiten r BeamteInnen in Zukunft geschaffen werden, so soll auch diesen die Möglichkeit eröffnet werden. Durch Einführung des Dienstrad-Leasings bleibt die Stadt als Arbeitgeberin attraktiv, zudem kann die Nutzung von Dienstrad-Leasing einen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz leisten. Ein hochwertiges Fahrrad oder Pedelec kann ein Anreiz sein, um mit dem Rad zur Arbeit zu kommen und Dienstgänge damit zu erledigen. Außerdem ist die Nutzung des geleasten Dienstrades für die Mitarbeitenden ebenfalls in der Freizeit erlaubt und auch erwünscht, was einen zusätzlichen Anreiz bedeutet.

Dem Dienstrad-Leasing liegt folgende Vertragskonstellation zugrunde:

 

1. Leasing-Rahmenvertrag

Die Stadt als Arbeitgeberin schließt mit einem Leasing-Anbieter einen Leasing-Rahmenvertrag ab, der die Grundbedingungen für die Zusammenarbeit festsetzt. Über den Rahmenvertrag werden die Rahmenleistungen des Leasings geregelt. Basierend auf dem Rahmenvertrag werden zwischen den beiden Vertragspartnern einzelne Leasingverträge für jedes einzelne Fahrrad geschlossen. Aus dem Vertragswerk geht außerdem hervor, dass der Stadt als Leasingnehmerin das Recht eingeräumt wird, mit dem Beschäftigten einen Überlassungsvertrag über das Fahrrad zu schließen.

 

2. Mittels einer Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem jeweiligen Beschäftigten wird die Grundlage der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung geschaffen und enthält alle wichtigen auf das Leasingobjekt zugeschnittenen Parameter zur Durchführung der Entgeltumwandlung.

 

3. Der Überlassungsvertrag zwischen der Stadt und dem jeweiligen Beschäftigten regelt die Grundsätze der Überlassung des Fahrrads an den Beschäftigten. Durch diesen Überlassungsvertrag ist der Beschäftigte berechtigt, das Fahrrad sowohl für den dienstlichen als auch für den privaten Gebrauch zu nutzen

Die Abwicklung des Kaufs des durch die Beschäftigten ausgesuchten Fahrrads beim Fachhändler erfolgt durch den Leasing-Anbieter. Aus rechtlicher Sicht bleibt also der Leasing-Anbieter als Leasinggeber über die gesamte Laufzeit von 36 Monaten Eigentümer des Fahrrades. Die Stadt als Leasingnehmerin überlässt das Fahrrad, mittels einem Überlassungsvertrag, dem jeweiligen Beschäftigten. Nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit wird der Stadt als Leasingnehmerin die Möglichkeit zum Kauf des Rades gegeben oder das Fahrrad wird mittels des Fachhändlers an den Leasing-Anbieter als Eigentümer zurückgegeben.

Das Dienstrad-Leasing soll über einen externen Leasing-Anbieter abgewickelt werden. Eine Mitarbeiterumfrage ergab, dass 31 Mitarbeiter grundsätzlich Interesse an einem Dienstradleasing haben. Es ist davon auszugehen, dass mit Laufzeit der Rahmenvereinbarung das Interesse steigt, somit wird für die Auftragswertschätzung mit 40 Fahrrädern gerechnet. Bei einem durchschnittlichen Fahrradpreis von 3000,- Euro netto und einem Sicherheitsaufschlag von 1.000,- Euro für Service- und Versicherungspakete sowie Zubehör ergibt sich eine Auftragswertschätzung von 160.000,- Euro netto. Das Leasing-Volumen liegt unter dem EU-Schwellenwert von 215.000,00 Euro netto. Die Rahmenvereinbarung kann somit national öffentlich ausgeschrieben werden.

Der Betrag des Leasing-Volumens ist jedoch nicht als Kosten für die Stadt anzusehen, die im Haushalt geplant und dargestellt werden müssten. Vielmehr ist dieser Betrag als Wert anzusehen, über den die Stadt Leasingverträge mit dem Leasing-Anbieter abschließen wird. Die Kosten werden im Rahmen der Entgeltumwandlung von dem jeweiligen Beschäftigten getragen. Für das durchzuführende Vergabeverfahren ist das Leasing-Volumen maßgebend.

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis. Die Stadt Garching b. München führt das Dienstrad-Leasing für alle interessierten TVöD-Beschäftigten ein. Sollten diese Möglichkeiten r BeamteInnen in Zukunft geschaffen werden, so soll auch diesen die Möglichkeit eröffnet werden.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt. Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher (mit dieser Ausschreibung in Verbindung stehender) Verträge ermächtigt.

 

 

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