BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/066/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Interfraktioneller Antrag zur Bereitstellung von Haushaltsmittel für eine Erinnerungsstätte für KZ-Häftlinge in Garching-Hochbrück
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Geschäftsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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28.06.2022
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I. Sachvortrag:
In der Stadtratssitzung vom17.05.22 stellte der Fraktionsvorsitzende der CSU-Fraktion einen interfraktionellen Antrag vor. In diesem wird beantragt, dass im Haushalt 20.000. € für die Errichtung einer Erinnerungsstätte für KZ-Häftlinge bereitgestellt werden, und eine Örtlichkeit in Garching-Hochbrück hierfür bereitgestellt werden soll.
Der Antrag wird hierbei wie folgt begründet:
Auf Initiative unseres Ortschronisten Dr. Müller sollte eine Erinnerungsstätte für die KZ-Häftlinge, die im damaligen "Lager Schleißheim" der SS im heutigen Hochbrück gefangen gehalten wurden und Zwangsarbeit leisten mussten errichtet werden. Das "Lager Schleißheim" der SS, auf dessen Areal der heutige Stadtteil Hochbrück entstand, war in den Jahren 1939 - 1945 ein Außenlager des KZ Dachau.
Hier wurden ständig eine unterschiedliche Zahl von Häftlingen aus dem KZ Dachau gefangen gehalten und zur Zwangsarbeit verwendet: Bau der SS-Berufsschule, der Baracken, Kanal- und Straßenarbeiten, sämtliche alltägliche Dienste.
Je nach Arbeitsanfall waren es ca. 30 - 100 Personen. Die Häftlinge kamen überwiegend aus Polen, aber auch aus Österreich und Deutschland. Im Lager waren sie in einem ehemaligen Munitionsbunker untergebracht und vielerlei täglichen Willkür ausgesetzt.
Der Ort soll einen Denkanstoß im Sinne des "Nie wieder" geben und auch daran erinnern, dass die Verbrechen nicht nur an allseits bekannten Orten, sondern an vielen Stellen dezentral stattgefunden haben, wie im Lager Hochbrück.
Die Außenlager zum KZ Dachau bilden einen wichtigen, häufig vergessenen Teil der Geschichte des Konzentrationslagers.
Für den Bau einer Erinnerungsstätte eignen sich zwei Örtlichkeiten: die Ecke Jahnstraße/Kirchstraße auf dem Grundstück vor der Grundschule oder bei der Bushaltestelle schräg gegenüber.
In der Nähe dieses Bereiches befand sich damals auch der Lagereingang.
Der Gestaltungsvorschlag lautet: eine künstlerische gestaltete Stele in Cortenstahl oder eine Skulptur, dazu Erklärungstafel und/ oder eine App, die per QR-Code Auskunft gibt.
Einen Vorschlag für die Inschrift wäre: "Den Häftlingen aus dem KZ Dachau, die hier im SS-Lager 1939 - 1945 zur Zwangsarbeit gefangen gehalten wurden, zum Gedenken."
Eine Metall Stele könnte u.U. über Herr Kick erstellt werden.
Für die Gestaltung der Stele oder der Skulptur könnte die Akademie der Bildenden Künste oder der KunstKompass Nord angefragt werden.
Zudem könnte die Platzgestaltung über den Bauhof durchgeführt werden.
Mit einer Erinnerungsstätte setzt die Stadt Garching ein geschichtspolitisches Zeichen.
Die Verwaltung schlägt als Standort für diese Stele die Freifläche an der Bushaltestelle in Hochbrück (Anlage 1) vor. Hier ist die Stadt Eigentümerin und es bedarf keiner langwierigen Verhandlungen mit anderen Grundstückseigentümern. Auch hat dies den Vorteil, dass die Stadt Garching hier bei der Auswahl des Kunstwerks frei ist und es nicht der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf.
Bezüglich der Stele schlägt die Verwaltung einen Künstlerwettbewerb vor, bei dem wie von den Fraktionen vorgeschlagen, z.B. die Akademie der bildenden Künste oder der Kunstkompass Nord sowie interessierte Künstler einbezogen werden können.
Mit der Zustimmung des Stadtrates sollte der Betrag von 20.000 Euro sämtliche Leistungen zu diesem Projekt (Kunstwettbewerb, Fundament, Kunst, Pflanzbeet, Nebenleistungen etc.) abdecken.
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat beschließt auf der Freifläche gemäß Anlage 1 eine Erinnerungsstele für die KZ-Häftlinge, die im damaligen "Lager Schleißheim" der SS im heutigen Hochbrück gefangen gehalten wurden, zu errichten.
Im Haushalt sollen unter der Haushaltstelle 2.34100.94000, 20.000 Euro für das Projekt eingestellt werden. Mit diesem Betrag sollen neben dem Kunstwerk sämtliche Kosten einschließlich Künstlerwettbewerb, Fundament, Pflanzarbeiten sowie sonstige Nebenkosten des Projekts abgedeckt sein.
Im Rahmen eines Künstlerwettbewerbs soll das Aussehen der Stele festgelegt werden.
Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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