ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/469/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

1983 wurde der Bürgerplatz offiziell eröffnet. Seitdem  existiert die Platzbeleuchtung mit Kugelleuchten. In der Bestands- und Wartungsliste werden diese Leuchtkörper als Sonderleuchten geführt. Bis Anfang 2020 wurden die Leuchten nach Bedarf gewartet bzw. repariert. Als 2020 von Seiten der Bayernwerke festgestellt wurde, dass die  Technik der Leuchtkörper nicht mehr den DIN-Vorgaben entsprechen, haben die Bayernwerke den Dienst an diesen Lampen eingestellt. Die letzten Monate mussten wir uns immer wieder externen Firmen bedienen, um Fehler an den Leitungssträngen zu beheben; mal mit mehr oder weniger Erfolg. Im letzten Winter wurde an Bäumen eine Beleuchtung angebracht, um den Platz zumindest notdürftig ausleuchten zu können.

 

Die vorhandene Platzbeleuchtung stellt uns vor folgende Probleme:

  • Laut Auskunft Bayernwerke gibt es für die Kugelleuchten im Prinzip keine Ersatzteile mehr.
  • Einige der anhaltenden bzw. immer wieder aufgetretenen  Ausfälle sind u.a. auf die marode     Erdverkabelung zurückzuführen. Eine Fehlerbehebung ist äerst aufwendig und teuer.
  • Da die Kugelleuchte auch eine hohen Leuchtwert nach Oben hat, ist diese Leuchte nach heutigen Vorgaben hinsichtlich Lichtsmog und Insektenschutz nicht mehr zeitgemäß.
  • Eine Sanierung der Anlage würde bedeuten, den Bürgerplatz von Leuchte zu Leuchte aufzureißen, neu zu verkabeln und neue Leuchtkörper aufzustellen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass die Oberfläche des Bürgerplatzes insgesamt nach gut 30 Jahren intensiver Nutzung gewisse Abnutzungserscheinungen mit sich gebracht haben. Die sicherlich optisch gefälligen Granitpflasterungen sind für Menschen mit Gehhilfen bzw. mit Behinderung problematisch. Hinzu kommen noch die im Lauf der Jahre entstandenen Wurzelaufwürfe und Setzungen im Höhenniveau, die zwangsläufig zu Stolperfallen bzw. zu größeren Pfützen führen.

 

Aus diesen Erkenntnissen heraus könnte man zu dem Schluss kommen:

Wenn man schon die Platzbeleuchtung in Ordnung bringt, dann gleich den ganzen Bürgerplatz; eventuell neu gestalten.

 

Die Verwaltung rät davon jedoch ab, da zum einen die Mittel für die Gesamtüberplanung fehlen und zum anderen der Bürgerplatz zum Winter eine ordentliche Platzbeleuchtung benötigt.

 

Auf der Suche nach Alternativlösungen kam die Verwaltung auf den Gedanken, die vorhandene Platzbeleuchtung durch Solarbetriebene Leuchtkörper zu ersetzen. Dies könnte zunächst bis zur Platzneugestaltung/Sanierung- ohne Erarbeiten für Leitungsgräben relativ zeitnah umgesetzt werden.

 

Sollte sich in Zukunft ergeben, dass diese Leuchtkörper nicht mit dem Bürgerplatz harmonieren, kann jede Leuchte ohne Probleme aus dem Köcherfundament gezogen werden und an anderer Stelle wieder eingebaut werden.

 

Ca. 40 Bestandsleuchten sollen durch etwa 24 neue Leuchten ersetzt werden

 

r die solarbetriebenen Leuchtkörper sind lediglich sog. Köcherfundamente (D=300mm, H=1.000mm) am jeweiligen Standort herzustellen. Die Leuchten werden in diese Fundamente gestellt und mit Splitt verfüllt.

Die Technik der Leuchten hat sich relativ schnell weiterentwickelt. Inzwischen gibt es Leuchten, die ihre Solarzellen in den Masten integriert haben und somit an jeder Mastseite Solarmodule integriert werden können. Dies bringt erhebliche Vorteile in Bezug auf Stromausbeute gegenüber den Leuchtkörpern mit aufgesetzten „Segeln“ mit sich.

Mit der technischen Entwicklung hat auch das Design der Leuchten wesentlich mehr Qualitäten zu bieten.

Die Solarleuchte mit Ausleger hat eine Standard-Lichtpunkthöhe 4,80 m. Die Solarleistung beträgt  150 oder 240 Wp. Hier empfiehlt die Verwaltung die größere Solarleistung mit 300 Wp. LED-Leuchtmittel bis max. 100 W/3000K können installiert werden. Der Akku leistet 12,8 V/90 Ah. Nach dem beigefügten Ausleuchtungsbeispiel sind von diesem Leuchtmasten 14 Stück erforderlich.

 

Die Solarstele hat eine Lichtpunkthöhe von 4,10 m und eine Solarleistung von 150 Wp oder 240 Wp. Die Solarstele leuchtet 360 ° aus. Auch hier empfiehlt die Verwaltung die größere Leistung mit 240 Wp. Leuchtmittel bis max. 90 W/3000 K. Der Akku leistet 12,8 V/90 Ah

Beide Leuchten können mit unterschiedlichen Reflektoren ausgestattet werden, damit das Licht tatsächlich dort ankommt, wo es benötigt wird.  Lt. Ausleuchtungskonzept sind von der Stele 10 Stück erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt die leistungsstärkeren Solarleuchten, weil diese für mehr sonnenarme Tage größere Beleuchtungssicherheit bieten.

 

Mit Smart-Technik gibt es individuelle Möglichkeiten die Platzausleuchtung einzustellen.  Leuchten können z.B.  in Reihe geschaltet werden. Die Ausleuchtung kann auch reduziert (Notbeleuchtung) werden, wenn sich keine Menschen im Umfeld der Lampen aufhalten und hochfahren sobald es erforderlich wird.

 

Wie bereits in der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung angekündigt, stehen am Bürgerplatz 2 Musterlampen, zur Ansicht um einen Eindruck von solarbetriebenen Leuchten zu bekommen.

 

Im Rondell vor dem Bürgerhaus wurden Sonderleuchten erkennbar an den gestalteten Masten-, die ebenfalls als Kugelleuchten bezeichnet werden, verbaut. Diese Leuchten sollen ebenfalls abgebaut werden.

 

Sofern der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zu dem Ergebnis kommt, dass derrgerplatz mit den vorgestellten oder vergleichbaren Solarleuchten ausgestattet werden soll, müssen die hierfür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass etwa 35 Leuchten erforderlich sein werden, um den Platz gut ausleuchten zu können. Zusammen mit dem Abbau bzw. Entsorgung der alten Leuchtkörper ist von Ausgaben in Höhe von 130.000 € zu rechnen.

 

Sobald die Mittel zur Verfügung stehen, kann die Verwaltung die Ausschreibung vorbereiten und durchführen.

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt:

  1. Die vorhandenen Kugelleuchten sind gegen  solarbetriebene Leuchten wie bemustert oder vergleichbar- zu ersetzen.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 130.000 € sind unter der HH.St. 67000.95000 bereitzustellen. Die Kostendeckung ergibt sich durch Minderausgaben bei den Grundstückserwerben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...