BESCHLUSSVORLAGE - 1-LI/084/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Fischereipachtvertrag für die Garchinger Bäche und Teiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Liegenschaften
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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14.07.2022
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I. Sachvortrag:
Der Fischereipachtvertrag für die Garchinger Bäche und Teiche mit dem Garchinger Fischereiverein läuft zum 31.12.2022 aus, so dass ein neuer Pachtvertrag ab dem 01.01.2023 abzuschließen ist.
Gemäß dem Bayerischen Fischereigesetz, Teil 3, Kapitel 3, Artikel 22, Absatz 1 sind Fischereipachtverträge für mindestens 10 Jahre abzuschließen. Im neuen Vertrag (Anlage) läuft daher die Pachtzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2032. Weiterhin wurde der Pachtzins angepasst und liegt nun bei 250,- € im Jahr. Der bisherige Pachtzins in Höhe von 204,- €/Jahr wurde im Laufe der letzten 10 Jahre nicht angepasst.
Der Fischereiverein hat das Fischrecht seit 1971 gepachtet, ohne dass es zu Beanstandungen gekommen wäre, so dass vorgeschlagen wird, den Vertrag entsprechend neu abzuschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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137,7 kB
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