BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/061/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Defizitausgleich für die Kindertagespflege der Nachbarschaftshilfe Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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14.07.2022
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I. Sachvortrag:
Die Nachbarschafshilfe beantragt mit Schreiben vom April 2022 die Zusicherung einer jährlichen Defizitübernahme für die Kindertagespflege sowie wie die Großtagespflege in eigener Trägerschaft.
Sachverhalt:
Die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. betreibt seit 1995 das Kindertagespflegeprojekt (Tagesmütter) in Garching. Die Stadt Garching b. München hat 2006 75 Tagespflegeplätze als bedarfsnotwendig nach dem BayKiBiG anerkannt und mit der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. und dem Kreisjugendamt eine Vereinbarung geschlossen, die am 01.09.2006 in Kraft trat.
Im Durchschnitt konnten in den letzten Jahren ca. 30 Kinder bei etwa 10 Tagespflegestellen betreut werden.
Seit September 2019 betreibt die Nachbarschaftshilfe Garching zusätzlich noch die Großtagespflege im Römerhof gemäß § 43 SGB VIII mit insgesamt 16 Plätzen in 2 Gruppen. Diese Betreuungsform ist rechtsanspruchserfüllend, und gewährleistet der Sitzkommune eine weitere Möglichkeit der Bedarfsdeckung im U3-Bereich.
Exkurs: Fördervoraussetzungen für die Großtagespflege
Die Kommunen haben nach Art. 20a BayKiBiG die Möglichkeit, die Großtagespflege einrichtungsähnlich zu fördern. Bei dieser Art der Förderung wird die staatliche und kommunale Förderung direkt an den Träger der Großtagespflegestelle ausgezahlt und nicht an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Der Förderanspruch der Gemeinde gegenüber dem Staat für die Großtagespflege setzt voraus, dass die Gemeinde eine Leistung in Höhe der staatlichen Förderung erhöht, und den gleich hohen Eigenanteil an den Träger der Großtagespflege erbringt (Art. 20 a Satz 1 Nr. 1 BayKiBiG).
Die Umschreibung „erhöht um den gleich hohen Anteil“ bringt zum Ausdruck, dass eine kommunale Komplementärfinanzierung mindestens in Höhe des staatlichen Anteils analog zur kindbezogenen Förderung bei Einrichtungen vorausgesetzt wird. Der für die Höhe der Förderung maßgebliche Gewichtungsfaktor beträgt einheitlich 1,3 (vgl. Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG).
Um die ungedeckten Kosten auszugleichen, hat die Stadt Garching bereits mit Beschluss vom 19.03.2009 der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. eine Defizitübernahme von 25.000 € pro Jahr zugesichert.
Kooperation zwischen dem Kreisjugendamt München und dem Betriebsträger (Nachbarschaftshilfe Garching e. V.):
Das Landratsamt München als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gibt dem Betriebsträger der Tagespflege einen festen Stundensatz für die Tagesmütter vor. Das Landratsamt München fördert mit einem Betrag von 7,24 € pro Stunde die Betreuung der Kinder in der Tagespflege. Dieser Betrag wird von der Nachbarschaftshilfe Garching in Form eines Entgelts an die jeweilige Tagesmutter ausbezahlt. Enthalten ist darin ein Qualitätszuschlag von 20 %. Zusätzlich erhält die Tagesmutter 50 % ihrer monatlichen Sozialversicherungsleistung – dies ist eine individuelle Leistung der Nachbarschaftshilfe.
Die Nachbarschaftshilfe Garching beantragt nun keine weitere Erhöhung des im Jahr 2009 beschlossenen Betriebskostendefizites in Höhe von 25.000 € pro Jahr, sondern nur eine Konkretisierung und eine begriffliche Abgrenzung durch die Eröffnung der Großtagespflege im Jahr 2019.
In den vergangenen Jahren wurde die Defizitzusage in Höhe von 25.000 € pro Jahr nicht vollständig abgerufen.
Nach dem vorläufigen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 ist ein kommunal zu finanzierendes Defizit von ca. 25.000 € zu erwarten. Der endgültige Jahresabschluss für 2021 liegt noch nicht vor, da die abschließende Abrechnung des Kreisjugendamtes gegenüber der Nachbarschaftshilfe Garching e. V. noch nicht erfolgt ist.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss einer aktualisierten Defizitvereinbarung i. H. v. bis zu 25.000 € pro Jahr mit der Nachbarschaftshilfe Garching e. V.
Diese Leistungsvereinbarung gilt für die trägereigenen Bereiche Kindertagespflege und Großtagespflege im Römerhof. Die Ermächtigung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
