ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/063/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Firma TIER Operations Germany AG ist seit 2019 der offizielle Kooperationspartner der MVG, um ihren Kunden neben U-Bahn alternative Möglichkeiten für die individuelle Fortbewegung neben dem MVG Mietrad auf den letzten Metern anzubieten.

 

Die Firma TIER ist im April an die Stadt Garching herangetreten, da Sie demnächst in Garching mit einer Flotte von 200 E-Scootern und 100 E-Bikes in Garching Ihren Dienst anbieten möchten.

 

Mit der am 15.06.2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hat der Bundesgesetzgeber die Teilnahme von Elektrotretrollern und anderen sog. Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr geregelt. Hiernach rfen Elektrokleinstfahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege sowie Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.

r das Abstellen der Fahrzeuge gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften.

 

r Kommunen sind bzgl. sog. E-ScooterSharing-Angebote keine gesonderten Regelungsmöglichkeiten vorgesehen, den Anbietern bindende oder sanktionsfähige Vorgaben zu machen.

 

Um der Stadt Garching jedoch Mitgestaltungsmöglichkeit zu eröffnen, damit insbesondere auf die Verkehrssicherheit sowie ein geordnetes Stadtbild Einfluss genommen werden kann, ist das Unternehmen bereit eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben (Anlage 1) und gemeinsam mit der Stadtverwaltung virtuellen Parkzonen und Verbotszonen festzulegen.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und ermächtigt den Ersten Bürgermeister die Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

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Anlagen

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