ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/329/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Nach Abschluss der Erdarbeiten mit archäologischer Untersuchung und Dokumentation sind auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1884/24, /25 insgesamt 79 Haufwerke mit jeweils 500 m³ und unterschiedlichen Belastungen gebildet worden (s. Anlage 1 Lageplan). Entsprechend der geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen sind die Haufwerke, welche eine Belastung von Z 1.2 aufweisen, zu entsorgen.

 

Nach Analyse der Haufwerke gemäß LAGA (Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall - Technische Hinweise zur Einstufung von Abllen) sowie nach LVGBT (Leitfadenr die Verfüllung von Gruben, Bchen und Tagebauen) weisen die in Anlage 2 gelb markierten Haufwerke entsprechende Belastungen auf und sind zu entsorgen. Die restlichen Haufwerke (Anlage 2, grün markiert) mit einer geringen oder keiner Belastung können auf dem Grundstück verbleiben und sollen flächig verteilt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die in Ost-West-Richtung verlaufende Trasse der künftigen Erschließung, inkl. Arbeitsräumen, ausgenommen wird.

 

Zusätzlich wurde eine optionale Position aufgenommen, um die bereits stillgelegte aber sich noch im Boden befindliche Spartenleitung des Bayernwerks zurückzubauen. Die Trasse verläuft von der südwestlichen Ecke des rückgebauten USW-Grundstücks in Richtung der St2350. Die Aufnahme in das LV erfolgte in Abstimmung mit dem Bayernwerk und wird vom künftigen AN auf Rechnung des Bayernwerks vorgenommen. Nachdem die Kosten hierfür bekannt sind, wird das Bayernwerk eine entsprechende Kostenzusage abgeben.

 

r die Ausschreibung wurde ein LV von einem Fachbüro erstellt, die Kostenprognose beläuft sich auf ca. 1.149.330 € netto. Aufgrund des geschätzten Auftragswerts ist ein öffentliches Vergabefahren durchzuführen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind auf HHSt 62310.95800 vorhanden.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt ein Vergabeverfahren auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung durchzuführen und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss der erforderlichen Aufträge.

 

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Anlagen

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