BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/335/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Entwicklung auf einer Teilfläche der Fl.Nrn. 1021/9 und 1021/7 im süd-östlichen Bereich des Angerlwegs und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 196 "Erweiterung Angerlweg Süd-Ost", Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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20.09.2022
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I. Sachvortrag:
Bereits seit längerem werden von der Stadt Garching die Voraussetzungen zur Schaffung von Flächenpotentialen im Bereich zwischen GS Ost und der Mühlgasse (Lindenallee) mit den dortigen Eigentümern besprochen. Zielvorstellung ist die Ausweisung eine Allgemeines Wohngebiets und die Schaffung von Flächenpotentialen für eine Gemeinbedarfseinrichtung (Schule). Mit den Eigentümern konnte zwischenzeitlich eine vertragliche Regelung abgeschlossen werden. Im ersten Schritt soll im südlichen Teil des Angerlwegs, westlich der GS Ost bis zum bestehenden Stichweg der Hs.nrn. 13-13l, ein Bebauungsplan für eine Wohnbebauung entwickelt werden. Von den Eigentümern wird diese städtebauliche Entwicklung unterstützt.
Grundlage der städtebaulichen Entwicklung ist der Masterplan Gesamtentwicklung im Garchinger Osten mit einem Allg. Wohngebiet „WA“ für diesen Teilbereich (s. Anlage 1). Zudem soll hinsichtlich der Haustypen die umliegende Bebauung mit 3-Spännern, Doppel- und Einzelhäusern aufgenommen werden. Zur Baudichte werden als Planungsgrundlage weiter 2 Vollgeschosse, Satteldach und eine GRZ von 0,3 zugrunde gelegt. An der Ostseite des Geltungsbereichs soll zudem eine Wegeverbindung entstehen.
Der Bebauungsplan kann, aufgrund der Außenbereichslage die sich an bebaute Bereiche anschließt, gemäß § 13b BauGB als Innenentwicklung gem. § 13a im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden und soll die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 196 Erweiterung Angerlweg Süd/Ost“ tragen. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Entsprechende Regelungen zur Kostentragung und hinsichtlich Folgelasten und Sozialquote sind in die vertraglichen Regelungen bereits aufgenommen worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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219,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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706 kB
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