ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/128/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (BayStWLE) hat im Rahmen der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ einen zweiten Aufruf zur Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur gestartet. Anträge können bis zum 30.09.2022 gestellt werden.

 

Zuwendungsfähige Kosten für Ladepunkte sind:

 

  • Ladesäule, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, abgesetzte Leistungseinheiten
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
  • Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz
  • Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
  • WLAN

 

Nicht förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur sowie Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers. Darunter fällt auch die Gestaltung des Parkplatzes.

 

Zuwendungsfähige Ausgaben für den Netzanschluss sind (nur als Bestandteil eines Antrags auf die rderung von Ladepunkten):

 

  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Hausanschlusses
  • Baukostenzuschuss
  • Pufferspeicher (gemäß den Anforderungen aus der Förderrichtlinie)

 

Der rdersatz für Normal-Ladepunkte ab 3,7 kW bis höchstens 22 kW werden mit einem prozentualen Anteil von 40 Prozent bis höchstens 2.500 Euro pro Ladepunkt gefördert. Der Netzanschluss an das Niederspannungsstromnetz wird pro Standort mit einem prozentualen Anteil von 40 Prozent bis höchstens 10.000 Euro gefördert.

 

Die Stadt Garching schlägt vor, ihre öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit diesen 8 Ladesäulen (=16 Ladepunkte) in Garching zu erweitern:

 

Die genauen Positionen der einzelnen Standorte sind im Anhang auf Plänen gekennzeichnet.

 

r die Auswahl dieser Standorte waren aus Sicht der Verwaltung folgende Kriterien maßgebend:

 

  • Aufbau von Ladepunkten in Wohnquartieren (Bestandsquartiere). Die Ladeinfrastruktur soll vorzugsweise der Garchinger Wohnbevölkerung zugutekommen, die in ihrem Wohnumfeld eine Möglichkeit zum Laden ihres E-Fahrzeugs vorfinden sollen.
  • Die Nähe zum bereits bestehenden Stromnetz bzw. zu Stromverteilern, um die Tiefbau- und Netzanschlusskosten möglichst gering zu halten.
  • Die Verteilung von Ladesäulen unter Berücksichtigung der bereits bestehenden 11 E-Ladesäulenstandorte.

 

Die Kosten pro Ladesäule einschließlich Tiefbau und Netzanschluss betragen je Ladesäule ca. 20.000 € brutto. Die Stadt Garching geht mit diesem weiteren Projekt mit ca. 160.000 € in Vorkasse. Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2023 bereits angemeldet.

 

Der zu erwartende Zuschuss beträgt insgesamt ca. 50.000 €. Durch das Kriterium „Aufbau von Ladepunkten in Wohnquartieren“ kann sich dieser Fördersatz einmalig um 10 Prozentpunkte erhöhen.

 

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular auf der Internetseite unter www.bayern-innovativ.de/de/foerderprogramme-elektromobilitaet. Neben allgemeinen Angaben zum Antragsteller sind die Standorte mit ihren geographischen Koordinaten, Lagepläne der Ladesäulen (im Anhang) sowie eine Kostenschätzung erforderlich.

 

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (BayStWLE) einen Antrag auf Förderung von 8 weiteren E-Ladesäulen (=16 Ladepunkten) im Rahmen der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ zu stellen.


 

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