ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/340/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Wintergartens im Mößbauerweg 15, Fl.Nr. 220/26.

 

Geplant ist, an die Westseite der Fassade einen Wintergarten mit einer Tiefe von 3 m zu errichten. Die Hälfte des Wintergartens liegt dabei innerhalb der Stützmauern des Gebäudes, weshalb der Wintergarten nur 1,50 m aus der Fassade hervortritt. Das Dach des Wintergartens soll als Flachdach errichtet werden, die Höhe ist mit 2,45 m geplant. Die Fassade hinter dem Wintergarten bleibt unverändert.

 

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11b Max-Planck-Siedlung Nord, 1. Änderung. Dieser setzt fest, dass Wintergärten bis zu einer Tiefe von max. 3 und einem Pultdach (Dachneigung wie Hauptdach) zulässig sind. Die Wandhöhe im niedrigen Bereich darf 2,20 m nicht überschreiten. Weitere Festsetzungen bleiben unberührt.

 

Es werden Befreiungen wegen der Überschreitung der Wandhöhe von 2,20 m auf 2,45 m, sowie wegen der Errichtung eines Flachdachs anstelle eines Pultdachs benötigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, der betroffene Nachbar zugestimmt hat und die Vergleichsfallwirkung sich auf die Eckhäuser begrenzt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartens im Mößbauerweg 15, Fl.Nr. 220/26 zu erteilen. Das Einvernehmen zu den Befreiungen wegen der Überschreitung der Wandhöhe von 2,20 m auf 2,45 m, sowie wegen der Errichtung eines Flachdachs anstelle eines Pultdachs wird erteilt.

 

 

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Anlagen

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