ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/137/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Veranlassung

 

Die seit 2020 laufenden Verträge zur Grünflächenpflege in den beiden Ortsteilen Garching und Dirnismaning sowie Sport- und Erholungsgelände Garchinger See laufen zum 31.03.2023 aus. Im Jahr 2021 wurde die Grünflächenpflege der Liegenschaften und des Ortsteils Hochbrück lediglich für ein Jahr ausgeschrieben, um die Verträge zum gleichen Zeitpunkt beenden zu können.

Daher soll nun die Grünfchenpflege aller Bereiche r 4 Jahre (2 Jahre mit der zweimaligen Option um jeweils 1 Jahr zu verlängern) ausgeschrieben werden. Dies betrifft alle öffentlichen Intensiv- und Extensiv-Grünflächen, Strauch- und Gehölzbestände sowie insgesamt 18 öffentliche Einrichtungen (ohne Blühwiesen- und Staudenflächen).

 

Ausschreibung

 

Die Stadt Garching vergibt die ausgeschriebenen Leistungen zum 01.04.2023 im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung neu.

Die Ausschreibung für die Grünflächenpflege erfolgt in sechs Losen:

 

  • LOS 1: Grünflächenpflege in Garching & Dirnismaning (Rasenmahd, Heckenschnitt, Laubbeseitigung)
    • Geschätzte Kosten für ein Jahr: 320.000 brutto
  • LOS 2: Grünflächenpflege in Hochbrück (Rasenmahd, Heckenschnitt, Laubbeseitigung)
    • Geschätzte Kosten für ein Jahr: 270.000 brutto
  • LOS 3: Grünflächenpflege im Sport- & Erholungsgelände (Rasenmahd, Heckenschnitt, Laubbeseitigung)
    • Geschätzte Kosten für ein Jahr: 225.000 brutto
  • LOS 4: Grünflächenpflege der Liegenschaften (Rasenmahd, Heckenschnitt, Laubbeseitigung)
    • Geschätzte Kosten für ein Jahr: 85.000 brutto
  • LOS 5: Staudenpflege der Liegenschaften (Räumschnitt, Jahrespflege)
    • Geschätzte Kosten für ein Jahr: 10.000 € brutto
  • LOS 6: Sportplatzpflege der Liegenschaften (Rasenmahd, Rasenpflege)
    • Geschätzte Kosten für ein Jahr: 20.000 € brutto

 

Bei jährlichen Kosten von 930.000 € brutto ergibt sich ein geschätztes Gesamtauftragsvolumen von 3.720.000 € brutto, wodurch sich die europaweite Ausschreibung begründet. Die Leistung wird daher im offenen Verfahren nach § 15 VgV ausgeschrieben.

Es soll eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung zur Risikostreuung festgesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Bieter jeweils ein Angebot für ein einzelnes Los oder für alle Lose abgeben kann. Im Rahmen dieser Auftragsvergabe kann jeder Bieter jedoch nur für maximal zwei Lose den Zuschlag erhalten. Derjenige Anbieter, der die meisten Punkte für das jeweilige Los erhält, bekommt den Zuschlag. Die Lose 1, 2 und 3 werden, aufgrund des Auftragsvolumen, nicht an einen Bieter vergeben.

 

Wesentlicher Inhalt der Ausschreibung ist das Leistungsverzeichnis. Ebenso sollen Zusatzkriterien die Auswahl der Firmen aus ökologischen und regionalen Gründen qualifizieren. Die durchzuführenden Leistungen sind in der beigefügten Anlage geregelt, die gleichzeitig Teil dieser Beschlussvorlage ist.

Die Grundvoraussetzungenr den Auftragnehmer ist die Erfüllung folgender Kriterien:

 

  • Der Bieter verpflichtet sich sowohl dem Grundsatz von "Equal Pay" im Fall des Einsatzes von Leiharbeitern, als auch der geschlechtsunabhängigen Gleichentlohnung (m/w/d) (EntgTranspG). Unabhängig davon ist entweder der Branchenmindestlohn oder falls dieser temporär oder auf Dauer ausgesetzt sein sollte, der gesetzliche Mindestlohn zu bezahlen.
  • Es sind nur Fahrzeuge nach dem Umweltstandard zur Abgas- und Lärmreduzierung zu verwenden (mind. EURO 6).
  • Zur Angebotsabgabe für LOS 5 ist die Arbeitsdurchführung unter Leitung eines gelernten Staudengärtners (oder gleichwertiger Studiengänge) nachzuweisen.
  • Der Bieter muss in der Lage sein, Pflegemaßnahmen aufgrund mangelnder Qualität oder Versäumnis innerhalb einer Frist von 2 Werktagen nachzuarbeiten.

Neben den Kosten für die erforderlichen Leistungen soll der Fahrzeugantrieb als Zuschlagskriterium in die Ausschreibung aufgenommen werden und wird wie folgt gewichtet:

 

  • Gesamtpreis:       max. 85 % Punkte
  • Einsatz von Elektro- oder Hybridantrieb:   max. 15 % Punkte

Das Zuschlagskriterium des Fahrzeugantriebs mit Elektro- oder Hybridtechnologie fließt mit 15 Prozentpunkten in der Vergabematrix mit ein. Eine Abstufung wird es nicht geben. Hier gilt die Vorgabe entweder als erfüllt (15 %) oder nicht erfüllt (0 %). Voraussetzung ist, dass die genannten Fahrzeuge auch tatsächlich für die Arbeiten in Garching eingesetzt werden.

 

 


 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt, den Ausschreibungsmodalitäten und den Leistungsverzeichnissen für die europaweite Ausschreibung für die Grünflächenpflege in den Stadtteilen Garching und Dirnismaning, Sport- und Erholungsgelände Garchinger See sowie Hochbrück und den Liegenschaften für die Jahre 2023-2026 mit den im Sachvortrag aufgeführten Sach- und Zusatzkriterien zuzustimmen.

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens die Verträge mit dem Anbieter, der die meisten Prozentpunkte erreicht hat, zu unterzeichnen.

 

 

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Anlagen

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