ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-LI/088/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Im Bürgerhaus der Stadt Garching ist im Kellergeschoss eine Kegelbahn (4 Bahnen) inkl. Bierstüberl bzw. Sitzgelegenheiten situiert.

 

Seitens des Pächters wurde bereits mehrfach bei der Stadt Garching angefragt, ob Teile der Kegelbahn (konkret 2 Bahnen) als Lager umgebaut werden können. Dies wurde bis dato seitens der Stadtverwaltung Garching ablehnt.

 

Nun hat sich der Umstand ergeben, dass die Kegelbahnen selbst, trotz einer technischen Überholung Mitte des Jahres 2021, erhebliche Mängel aufweisen. Der Bahnbelag an sich ist auch in die Jahre gekommen und bedürfte einer umfassenden Sanierung. Aufgrund der technischen Problematiken ergeben sich für die Benutzer/Innen möglicherweise einige Gefahrenpunkte im Rahmen der Nutzung. Daher wird seitens der Stadt Garching angeregt, die Kegelbahn bis zur Lösungsfindung außer Betrieb zu nehmen.

 

Seitens der Stadtverwaltung Garching werden nun zwei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen vorgeschlagen:

 

1.Nutzungsänderung der Räumlichkeit:

 

Die erste Möglichkeit besteht darin, die Kegelbahn in der Gänze oder auch in Teilen aufzulösen um im Folgenden eine Nutzungsänderung des Raumes in ein Lager zu vollziehen und die entsprechenden Umbaumaßnahmen zu beauftragen. Wer die Kosten im Falle eines Umbaus zu tragen hat, müsste noch geklärt werden.

 

2.Umfassende Sanierung der Kegelbahn

 

Zweitens ist es möglich, die umfassende Sanierung (Erneuerung der Technik, Bahnen, Beläge etc.) anzustreben. So gewinnen die Räumlichkeiten eventuell wieder eine größere Attraktivität für die Bürger/Innen. Der Kostenumfang für eine solche Sanierung kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Um die Kosten zu ermitteln, könnte die Bauabteilung beauftragt werden ein Angebot einzuholen.

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt eine der folgenden Varianten:

 

Variante a)

Die Kegelbahnen inklusive Bierstüberl werden außer Betreib gesetzt und die Räumlichkeiten werden zu einem Lager umgewandelt.
 

Variante b)

Die Kegelbahnen werden umfassend saniert. Bis die Sanierung erfolgt ist, wird der Betrieb der Kegelbahn ausgesetzt, da die mit den technischen Problemen einhergehenden Gefahren, den Nutzer/Innen nicht zugemutet werden können.

 

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