ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/803/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Durch Stromausfälle in Berlin und die aktuellen weltpolitischen Ereignisse wurde das Thema Krisenmanagement für die staatlichen Organe wieder aktueller. Auch in Garching werden hierzu Pläne erstellt.

 

Als vordringlichste Bedrohung wurde hierbei ein längerfristiger Stromausfall identifiziert. Um in diesem Szenario bedürftigen Personen schnell Hilfe leisten zu können, sollen Leuchttürme in städtischen Gebäuden eingerichtet werden. Um diese betreiben zu können, ist die Anschaffung von Stromerzeugern und Heizgeräten notwendig.

 

Da dies schnellstmöglich umgesetzt werden soll und zeitnah mit einer großen Nachfrage und somit längeren Lieferzeiten für Stromerzeuger zu rechnen ist, hat der erste Bürgermeister am 14.11.2022 den Auftrag über 6 Stromerzeuger im Rahmen einer dringlichen Anordnung erteilt.

 

Das Auftragsvolumen lag hierbei bei 190.578,50 €. Hinzu kommen Kosten für die Lieferung der Geräte und notwendiges Zubehör.

 

Zusätzlich ist noch die Umrüstung der Gebäude auf eine Einspeisung durch einen Stromerzeuger und die Beschaffung von Heizgeräten notwendig. Hierzu werden derzeit Kosten in Höhe von 100.000,00 € geschätzt.

 

Zusätzlich werden noch Heizgeräte und mobile Tankstellen beschafft, die teilweise bereits beauftragt worden sind. Die Kosten werden hier ca. 16.000,00 € betragen.

 

 

Insgesamt wird von Kosten in Höhe von 400.000,00 € ausgegangen.

 

Die Deckung der Gesamtkosten in den jeweiligen Haushaltsstellen erfolgt über Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 2.88000.93200 Erwerb von Grundstücken.

 

 

Die Eilhandlung ist notwendig, da jederzeit von einem Blackout ausgegangen werden muss. Dies hat zur Folge, dass die Verfügbarkeit der entsprechenden Geräte fast nicht mehr gegeben ist. Ein Zögern bei der Auftragserteilung könnte leicht dazu führen, dass die notwendige Ausstattung erst Mitte des Jahres 2023 beschafft werden könnte. Bei einem tatsächlichen Blackout könnte dannr die Garchinger Bevölkerung keine Versorgung sichergestellt und keine Informationen weitergegeben werden.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt die Eilhandlung in Höhe von 400.000,00 € zur Kenntnis. Die Deckung der jeweiligen Haushaltsstellen erfolgt durch Minderausgaben der Haushaltsstelle 2.88000.93200.

 

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