ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/066/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Ausgangssituation:

Der Schulkindergarten befindet sich seit 01.06.2019 in den Räumen des Werner-Heisenberg-Gymnasiums im Bauteil C mit 205 m². Davor war die Einrichtung in der Max-Mannheimer Mittelschule 6 Jahre untergebracht.

Der Zweckverband WHG hat sich damit einverstanden erklärt, den Schulkindergarten bis zum Neubau der Grundschule Nord in Garching, in dem dieser nach dem entsprechenden Raumkonzept untergebracht werden soll, im Bauteil C des Werner-Heisenberg-Gymnasiums unterzubringen.

Der Mietvertrag mit dem Zweckverband ist bis zum 31.08.2024 abgeschlossen worden. Die monatliche Miete beträgt 2050,00 €.

Aufgrund der steigenden Schülerzahlen am Werner-Heisenberg-Gymnasium soll nach den Bedarfswünschen des Rektors, der Schulkindergarten zum Ende des Schuljahres 2022/ 2023 aus dem Gebäude ausziehen.

 

Grundsätzlicher Auftrag und Zielgruppe:

Der Schulkindergarten hat eine altershomogene Ausrichtung mit einer maximalen Kapazität von 20 Plätzen. Es werden schwerpunktmäßig Kinder aufgenommen, die schulpflichtig sind und vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Vollendet das Kind im Anmeldejahr das 6. Lebensjahr, besteht ebenfalls die Voraussetzung zur Aufnahme. Zentrale Ziele sind, die Kinder in einem Jahr gezielt auf die Schule vorzubereiten und Lernkompetenzen zu fördern, so dass sie gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen haben. Pädagogische Schwerpunkte ist die ganzheitliche Förderung und Schulung aller Sinne, die die Grundlage der Schulfähigkeit bilden sowie das Entwickeln sozialer Kompetenzen.

Der Schulkindergarten ist eine fest verankerte, bewährte und hoch nachgefragte Einrichtung in Garching. Durchschnittlich liegen die Anmeldezahlen jährlich 50% über den Aufnahmekapaziten. Nach Einführung des sogenannten Einschulungskorridors durch den Freistaat haben sich die Anmeldungen deutlich erhöht. Die Einrichtung ist sowohl mit den Kindergärten als auch mit den Grundschulen sehr gut vernetzt, Eltern kommen auf Empfehlungen der Fachkräfte i.d.R. zur Anmeldung bzw. wissen um die spezielle Betreuungsform, die eine gezielte Förderung erlaubt. Garching hat mit dem Schulkindergarten ein Alleinstellungsmerkmal im Landkreis (eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb eines Schulkindergartens ist gemäß BayKiBiG nicht vorgesehen).

 

 

 

Stellungnahme des Schulleiters des Werner-Heisenberg-Gymnasiums:

r die Planung eines gebundenen Ganztagsangebots sind die Räume des Schulkindergartens notwendig. Die Räume werden für die Arbeitsbereiche des Aufwachsenden G-9 benötigt. Ab dem Schuljahr 2023/2024 ist der erste G-9 Jahrgang am Start. Es fehlen ebenso geeignete Arbeitsbereiche für die Oberstufe. Die Schülerzahlen werden im Schuljahr 2025/2026 um ca. 120 ansteigen siehe Anlage

 

Stellungnahme GB II/Vorschlag aus der Verwaltung:

Der gemeldete Bedarf zur Unterbringung von zwei Gruppen wurde im Bestand mit dem vom Landkreis empfohlenen Raumprogramm:

-          2 Gruppenräume mit ca. 50 m² (2 x 15 Kinder)

-          2 Nebenräume mit 16 m²

-          che

-          Leitung mit 17 m²

-          Teamraum/Personal mit Garderobe mit 15 +10 m²

-          Elternsprechzimmer 15 m²

-          Sanitärbereich Kinder + Personal

-          Kindergarderobe

-          Eingangsbereich

-          Außenspielfläche mit 10 m² je Kind

 

anhand zwei Varianten untersucht.

 

Ziel ist es, den baulichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Dafür sollen die Nutzungen im Erdgeschoss untergebracht werden. r den Altbau des Rathauses liegt der Verwaltung keine Baugenehmigung vor. Der Anbau als Rathauserweiterung ist bauaufsichtlich genehmigt am 25.02.1972.

Durch die angedachte Nutzung als Schulkindergarten ist das Vorhaben als Sonderbau einzustufen und eine Baugenehmigung einzuholen.

Die mit der Leitung abgestimmte Variante sieht vor, den Bringverkehr durch den Eingang Anbau stattfinden zu lassen, wo ein barrierefreier Zugang realisiert werden kann. Der momentane Turnraum der VHS soll als Mehrzweckraum erhalten bleiben. Der Schulkindergarten organisiert sich im Erdgeschoss. Ober- und Dachgeschoss sind nicht Bestandteil dieser Nutzung und Bauantrags. Aus dem Mehrzweckraum und den beiden Gruppenräumen muss zur Fluchtwegsicherung jeweils ein zweiter Ausgang realisiert werden.

 

Der Bauantrag, soll nach Zustimmung durch den Stadtrat zeitnah eingereicht werden, so dass spätestens zum September 2023 die Nutzung aufgenommen werden kann.

 

Notwendige bauliche Anpassungen:

 

-          Schaffung der zweiten Rettungswege mit Aufbruch Fassade und Setzung neuer Elemente

-          Fundamente/Außentreppen/Rutsche

-          Nachrüsten von VDS- und Rauchschutztüren zur Sicherung der ausgewiesenen Fluchtwege und Treppen

-          Umbau und Neuorganisation der WC-Bereiche

-          Austausch der Teppichböden

-          Hausalarm + Rauchwarnmelder

-          Trockenbau-, Fliesen- und Malerarbeiten

-          Schließanlage

-          Herrichten der Außenanlagen mit Umzug und Ergänzung von Spielgeräten

-          Ertüchtigung für digitales Arbeiten durch die IT

 

Die Kostenschätzung dieser notwendigen Maßnahmen beläuft sich auf brutto 178.024,00 € (Stand 01.11.2022). Die notwendigen Mittel sind für den Haushalt 2023 beantragt.

 

r den Umbau ist nach Fertigstellung mit einer Förderung von ca. 60.000 (vorbehaltliche Kostenschätzung) nach Art. 10 BayFAG zu rechnen.

 

Die Nutzung durch den Schulkindergarten soll für die nächsten 5 10 Jahre ausgelegt werden.

 

Am 21.11.2022 ist eine Besichtigung des Gebäudes mit dem Kreisjugendamt als Rechtsaufsichtsbehörde, sowie dem Architekten und der Leitung des Schulkindergartens statt. Mit dem Ziel offene Fragen zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII zu klären.

 

Aspekter einen Umzug des Schulkindergartens in das ehemalige Gebäude der VHS können u.a. sein:

Als Vorteil eines Auszuges aus dem Werner-Heisenberg-Gymnasiums ergibt sich eindeutig die zentrale Lage in der Stadtmitte und die alleinige, großgige Nutzung der Geschossfläche. Dadurch haben die Kinder und das Personal keinen Gaststatus mehr, was durchaus als Entlastung erfahren wird. Eine Ein- und Unterordnung in den Schulbetrieb würde durch einen Auszug obsolet. Ebenfalls würde die Mietzahlung an den Zweckverband von monatlich 2050,00 € entfallen.

Sowohl die Einrichtungsleitung als auch das Team sprechen sich für einen Umzug aus. Nachdem die Kinder immer nur ein Jahr lang betreut werden, sind hier keine Irritationen, Umgewöhnungs- und Anpassungsleistungen seitens der Kinder und Eltern zu erwarten. Das Gebäude an der Bgm. - Wagner Straße ist der Leiterin, Frau Storch aus den eigenen beruflichen Anfängen bekannt und vertraut. Hier darf eine Akzeptanz und ein wohlwollendes Befürworten eines Umzuges auch im Team vorausgesetzt werden.

Durch den Umzug des Schulkindergartens in das ehemalige Gebäude der VHS könnten dort bis zu 30 Kinder in zwei Gruppen betreut werden. Die Erweiterung der Platzkapazitäten sollte mit dem Umzug vorzeitig erreicht werden. Ursprünglich war die Gruppenaufstockung erst mit dem Umzug in die Grundschule Nord geplant. Mit weiteren Plätzen kann die Stadtverwaltung die Bedarfs- und Versorgungslage in der Kinderbetreuung stärken und bedarfsgerecht agieren.

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt den Umzug des Schulkindergartens in die Räume des ehemaligen Gebäudes der VHS in der Bürgermeister-Wagner-Straße 3 spätestens bis zum Beginn des Schuljahres 2023/2024. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zur Planung und zur Förderung, sowie zum notwendigen Umbau der Räume durchzuführen.

 

 

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Anlagen

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