ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/067/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag zur Errichtung einer Fairteiler-Station in Garching. Eine Fairteiler-Station ist ein Ort, zu dem die Bürgerinnen und Bürger Lebensmittel bringen und kostenlos mit nach Hause nehmen können. Das primäre Ziel ist nicht der Tausch, sondern die Weitergabe von noch genießbaren Lebensmitteln, die normalerweise weggeworfen werden.

 

Konkret bedeutet das, dass auch Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weitergeben werden können, wenn sie noch genießbar sind, jedoch nicht nach Ablauf des Verbrauchsdatums. Zudem dürfen keine rohen Verbrauchsgüter wie Hackfleisch, nicht erhitzte Rohmilchprodukte, roher Fisch, oder Alkohol weitergegeben werden. Andere Nahrungsmittel wie z.B. Nudelsalate, Kuchen mit nicht durchgebackener Füllung oder Lebensmittel, welche laut Verpackung bei +2 bis +8 Grad gelagert werden sollten, müssen im Kühlschrank gelagert werden.

 

Die Errichtung einer Fairteiler-Station kann über zwei Wege erfolgen. Ein Weg führt über den Verein Foodsharing München e.V. Hierbei kümmern sich ehrenamtliche Helfer*innen (Foodsaver) des Vereins um die Station und übernehmen die Haftung für die Pflege und Kontrolle der Lebensmittel und Lagerungsflächen. Der „Fairteiler“llt nicht unter das Lebensmittelrecht, da die privaten Anbieter und die „Foodsaver“ von Foodsharing München e.V. im rechtlichen Sinne nicht als Lebensmittelunternehmen zu sehen sind und die Lebensmittel nur zum privaten häuslichen Gebrauch kurzfristig gelagert werden. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, Spenden von Supermärkten etc. anzunehmen, da es sich hier um gewerbliche Anbieter handelt.

 

Es gibt dennoch einige Vorgaben, die eingehalten werden müssen:

 

-          Es muss mindestens ein/e Betriebsverantwortliche für das Fairteiler-Team zuständig sein.

-          glich muss die Kühlschranktemperatur abgelesen werden und in die Kühltemperatur-Kontrollliste eingetragen werden.

-          Alle zwei Tage müssen Regal und Kühlschrank aufgeräumt und gereinigt werden.

-          Alle zwei Tage erfolgt eine Durchsicht und die Entsorgung aller Güter, die nicht mehr zum Verzehr geeignet sind.

-          Bei Bedarf müssen Regale ausgefegt oder feucht gewischt werden.

-          Bei Bedarf muss der Kühlschrank mit Wasser und Spülmittel ausgewischt und mit einer 6%igen Essigwasserlösung ausgewischt werden.

-          Alle durchgeführten Maßnahmen müssen im Hygieneplan festgehalten werden.

 

Bisher war es nicht möglich, einen persönlichen Kontakt zu den Verantwortlichen von Foodsharing München e.V. aufzunehmen, da keine Rückmeldung auf Anfragen erfolgte. Es gab jedoch telefonischen Kontakt zu einer „Foodsaverin“ aus Unterschleißheim, die als Botschafterin für Foodsharing e.V. aktiv ist. Sie gab die Rückmeldung, dass vermutlich nicht ausreichend Helfer*innen für den Raum Garching zur Verfügung stehen.

 

Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass die Stadt Garching eigenständig eine Station betreibt. Dann würde sie nicht mehr unter den Namen Fairteiler-Station laufen, sondern unter der Bezeichnung Abgabestelle. Eine Abgabestelle verfolgt das gleiche Ziel wie eine Fairteiler-Station, sie wird aber nicht von Foodsharing München e.V. selbst betrieben. Wenn die Stadt Garching selber eine Abgabestelle betreiben möchte, ist eine Lebensmittelkonzession eine Grundvoraussetzung. Ebenso müssen die Personen, die sich um die Wartung und Reinigung der Station kümmern, eine Lebensmittelschulung absolviert haben. Im Gegenteil zur Fairteiler-Station besteht bei der Abgabestelle die Möglichkeit, dass auch Supermärkte Lebensmittel zur Verfügung stellen können, da es sich hierbei nicht mehr um eine Weitergabe von privat zu privat handelt. Des Weiteren gelten die gleichen Hygiene- und Reinigungsvorgaben wie bei einer Fairteiler-Station.

 

Generell kam die Rückmeldung aus anderen teilnehmenden Kommunen, dass der Standort eine wichtige Rolle spielt. Um Vandalismus vorzubeugen macht es Sinn, dass die Station/Abgabestelle an einem Ort platziert wird, wo eine regelmäßige Kontrolle durchführbar ist. Wenn die Fairteiler-Stelle isoliert steht, ist die Möglichkeit der Verschmutzung und Beschädigung durch Vandalismus gegeben. Zudem sollte der Ort gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen und nachts abschließbar sein. Die Kosten für die Errichtung einer Fairteiler-Station/Abgabestelle sind abhängig vom Standort und der Ausstattung (Kühlschrank, Regale, Putzmittel, Miete).

 

Die Rückmeldung vom Garchinger Tisch ist bezüglich einer Abgabestelle zwiegespalten. Auf der einen Seite wird es als eine gute Sache gesehen, um der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken. Auf der anderen Seite wird befürchtet, dass die Supermärkte weniger Spenden für die Hilfsbedürftigen vom Garchinger Tisch zur Verfügung haben, da sie ihre Lebensmittel bei der Abgabestelle jederzeit zu den Öffnungszeiten abgeben können und nicht nur am Freitag wie beim Garchinger Tisch. Aktuell kann der Garchinger Tisch den Bedarf knapp decken, um die Bedürftigen versorgen zu können, mit weniger Lebensmitteln wäre die Situation nicht mehr gegeben.

 

 

Fairteiler-Station in Unterschleißheim

 

In Unterschleißheim befindet sich die Station noch bis Ende des Jahres im Isar-Amper-Zentrum. Da das Gebäude abgerissen wird, müssen neue Räumlichkeiten gefunden werden. Zuständig für die Kontrolle der Lebensmittel und Lagerflächen sind ehrenamtliche Helfer*innen von Foodsharing München. Aus diesem Grund dürfen die Lebensmittel auch nur von Privatperson zu Privatperson weitergegeben werden. Die Kontrolle findet einmal am Tag statt und wird im Hygieneprotokoll mit Uhrzeit und Datum vermerkt.

 

Vor Corona gab es wenig Schwierigkeiten mit Vandalismus, seit Corona kommt es häufiger zu Vorfällen. Als Beispiele wurden absichtlich zerbrochene Gläser genannt, oder Schmierereien mit Ketchup und ähnlichem. In Unterschleißheim werden in der Regel wenige Lebensmittel getauscht, häufig sind zeitlich ca. 5 Lebensmittel in der Station.

 

 

 

 

Fazit

 

Generell ist die Idee eines Fairteilers positiv zu betrachten und eine sinnvolle Aktion, um die Verschwendung von Lebensmitteln zu minimieren. Eine Grauzone ist der Haftungsbereich, nachdem nicht die ganze Zeit eine Person vor Ort sein kann um eingehende Lebensmittel zu überprüfen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch verdorbene Lebensmittel in der Station abgegeben werden. Bezüglich der Örtlichkeit ist es wichtig, dass die Station gut zu erreichen und im besten Fall immer jemand vor Ort ist, um Vandalismus vorzubeugen und einen Überblick über die gelieferten Lebensmittel zu erhalten. Wenn die Stadt Garching eine eigene Abgabestelle einrichten möchte, könnten auch Supermärkte ihre Produkte dort abgeben. Hier ist nicht auszuschließen, dass dadurch weniger Lebensmittel für den Garchinger Tisch zur Verfügung stehen.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Antrag der SPD-Fraktion zur Errichtung einer Fairteiler-Station zur Kenntnis und

 

  1. Beauftragt die Stadtverwaltung eine weitergehende Klärung vorzunehmen, wo und unter welchen Bedingungen eine Fairteiler-Station in Garching errichtet werden kann
  2. Lehnt den Antrag ab.

 

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Anlagen

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