ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/832/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

Am 27.04.2022 hat der Stadtrat beschlossen, die Projektfreigabe mit der aufgezeigten Kostenschätzung in Höhe von 6.656.250,00 € brutto für die Erweiterung der Schule West als Holzmodulbau zu erteilen und zur weiteren Bearbeitung freizugeben.

 

Mit Beschluss vom 17.05.2022 hat der Stadtrat beschlossen die Verwaltung zur Durchführung der Vergabeverfahren gem. Vergabeplan zu beauftragen sowie den Ersten Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann oder seinen Vertreter, zum Abschluss sämtlicher (mit den Vergaben in Verbindung stehender) Verträge zu ermächtigen und die Kostenberechnung für die Erweiterung der Schule West freizugeben.

 

In der Sitzung am 20.09.2022 wurde der Bau-Planungs- und Umweltausschuss darüber informiert, dass die öffentliche Ausschreibung der Totalunternehmerleistung Holzbau aus schwerwiegendem Grund gem. §17 (1) Nr. 3 VOB/A aufgehoben werden musste. Der Ausschuss hat daher in der Sitzung beschlossen, den Terminplan anzupassen und die Leistung des Totalunternehmers europaweit erneut auszuschreiben.

 

Die Ausschreibung der Totalunternehmerleistung Holzbau wurde am 31.08.2022 gem. VOB/A erneut europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben.

18 Bewerber haben die Ausschreibungsunterlagen über das Vergabeportal der Deutschen E-Vergabe angefordert.  Zum Submissionstermin am 19.10.2022 gingen 3 Angebote ein.

 

Die eingegangenen Angebote wurden durch LMJD Architekten - Teil Hochbau, Duschl Ingenieure - Teil Haustechnik und Ingenieurbüro R. Wieder - Teil Elektrotechnik gem. VOB/A § 16 EU geprüft.

Nach Abschluss der Prüfung und Wertung der Angebote

- Erscheinen die angebotenen Preise angemessen und dem derzeitigen Baupreisniveau entsprechend;

- Erfüllen die wirtschaftlichsten Bieter die Anforderungen bezüglich der für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit;

- Sind keine Anzeichen von Absprache offensichtlich oder bekannt.

 

Die Fa. SÄBU Holzbau GmbH aus 87640 Biessenhofen hat mit einer Brutto-Angebotssumme von 6.843.868,75 € inkl. Wartungskosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

 

In der Kostenberechnung vom 22.04.2022 waren für die Leistungen des Totalunternehmers für die Baukosten 5.047.022,14 EUR veranschlagt, sowie für die Planungskosten ca. 368.000 € brutto. Wartungskosten werden in der Kostenberechnung nicht erfasst.

 

Somit überschreitet das Angebot der Fa. SÄBU Holzbau GmbH in Höhe von 6.721.773,85 € brutto (ohne Wartungskosten) die veranschlagten Kosten um ca. 24 %.

Wie bereits in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 20.09.2022 mitgeteilt, ist derzeit mit Kostensteigerungen in Höhe von ca. 20% zu rechnen. Daher ist marktbedingt von einer ausgewogenen und in jedem Fall von einer auskömmlichen Kalkulation des Bieters auszugehen und lässt eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erwarten.

Der Zuschlag auf das Angebot lässt eine Fertigstellung der Maßnahme zum Ende Januar 2024 erwarten.

 

Vergabevorschlag:

Aus Sicht der Verwaltung sollte auf dieses Angebot der Zuschlag erteilt werden, da eine erneute Ausschreibung bzw. eine Umplanung neben weiterem Zeitverzug auch kein wirtschaftlicheres Angebot erwarten lässt.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 01.12.2022 dem Stadtrat einstimmig empfohlen, den Auftrag für die Totalunternehmerleistung Holzbau für die Erweiterung der Grundschule West dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa. SÄBU Holzbau GmbH aus 87640 Biessenhofen, zu einem Angebotspreis von 6.843.868,75 € brutto zu erteilen und die notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.428.8463,61 € brutto freizugeben. 

Die Mittel wurden in der Mittelanmeldung für den Haushalt 2023 bereits berücksichtigt.

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt:

-                 Den Auftrag für die Totalunternehmerleistung Holzbau dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa. SÄBU Holzbau GmbH aus 87640 Biessenhofen, zu einem Angebotspreis von 6.843.868,75 € brutto zu erteilen

und

-                 Die zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 1.428.846,61 € brutto freizugeben.

 

Loading...