ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/072/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Mit Beschluss des Satdtrates vom 21.07.2022 wurde der Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasium (G9) zugestimmt.

 

Aufgrund der von inzwischen zugunsten des Landkreises und der Gemeinden geführten weiteren Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) ist eine Aktualisierung der Vereinbarung (Anlage 1) erforderlich.

 

Die Aktualisierungen sind:

 

  • Die zu Grunde gelegte Schülerzahl gemäß 3.3 der Bekanntmachung wurde an das Schuljahr 2021/2022 angepasst.
  • Aufnahme eines G9-bedingten Mehrbedarfs für das künftige Gymnasium in Sauerlach (91 Schülerinnen und Schüler)
  • Das Datum für die Einreichung der Vorplanung wird, um Zeitdruck herauszunehmen, vom 01.01.2023 auf 30.06.2023 verschoben werden (Ziffer 7 des Vereinbarungsentwurfes, mit Verlängerungsoption um sechs Monate).

 

Aufgrund der Aktualisierungen ergibt sich nun ein G9-bedingter Mehrbedarf von 1.409 Schülerinnen und Schüler für den Landkreis München (vorher 1.123).

 

Das Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) hat dem vom Landkreis beauftragten Rechtsanwalt, Herrn Dr. Reicherzer, mit Mail vom 10.11.2022 mitgeteilt, dass es mit den Aktualisierungen im vorliegenden Vereinbarungsentwurf mitgeht.

 

Nach Aussage des vom Landkreis beauftragten Rechtsanwalts, Herrn Dr. Reicherzer, können die Beschlüsse der jeweiligen Gremien auch im Nachgang zur Unterzeichnung eingeholt werden, weil die Vereinbarung „vorbehaltlich der Genehmigung“ unterzeichnet wird.

 

Aus diesem Grund wurde der Unterzeichnungsprozess aller Beteiligten parallel zu den Beschlussfassungen bereits begonnen.

 

 

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II. BESCHLUSS:

  1. Der aktualisierten Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasium (G9) wird zugestimmt.
     
  2. Der Zweitergermeister wird bevollmächtigt, die vorliegende aktualisierte Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasium (G9) zu unterzeichnen.
    Sollte die Unterzeichnung bereits erfolgt sein, wird diese hiermit genehmigt.

 

 

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Anlagen

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