ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/808/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Haushaltsentwurf 2023 wird an die Stadträte verteilt und in seinen wesentlichen Punkten vorgestellt.

 

 

 

Das Haushaltsvolumen umfasst:

 

-          im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 88.101.000

 

-          im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 45.349.000

 

 

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt werden um 8.610.000her angesetzt als im Vorjahr. Hauptursache sind die zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Steuern und Zuweisungen von ca. 7 Mio. €. Allerdings ist ungewiss, wie stark der aktuelle Ukrainekrieg sich steuerlich für die Stadt Garching b. München auswirkt. Gleichzeitig steigen die Einnahmen aus Verwaltung und Vertrieb um ca. 700 T€ und sonstige Finanzeinnahmen um ca. 900 T€.

 

 

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts (ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt) steigen um ca. 9 Mio. Die Personalausgaben steigen hier um ca. 1,2 Mio €, sowie der Verwaltungs- und Betriebsaufwand um 3,4 Mio €. Ebenfalls fallen die Zuweisungen und Zuschüsse um 1,3 Mio € deutlich höher aus.

 

 

 

Die „bereinigte“ Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne die Sonderrücklage aus den Pachteinnahmen U-Bahn) beträgt 8.3 Mio . Sie liegt damit um 400 T her als der Vorjahresansatz.

 

 

 

Das Volumen des Vermögenshaushalts erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 8,6 Mio. €. Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in der Kommunikationszone sind 2023 noch nicht berücksichtigt, in den Folgejahren aber zwingend notwendig, um die geplanten Ausgaben und Projekte zu finanzieren.

 

 

 

Im Ergebnis sind 2023 eine Rücklagenentnahme in Höhe von ca. 26 Mio notwendig um den Haushalt auszugleichen. In der Finanzplanung sind 2024 bis einschließlich 2026 weitere Rücklagenentnahmen von ca. 9,4 Mio..

 

 

 

Weitere Details können unter anderem vom Vorbericht zum Haushalt entnommen werden.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss berät den Haushaltsentwurf 2023 in der kommenden Sitzung am 19.01.2023.

 

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Anlagen

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