ALLRIS - Vorlage

MITTEILUNG DER VERWALTUNG - BM-GL/071/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag: Die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen stellte am 13.10.2022 folgenden Antrag

(Anlage 1):

 

Der Stadtrat möge beschließen:

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung evaluiert die Verwaltung im Herbst 2022 das Ergebnis des Förderprogramms für Mehrwegpfandsysteme in der Gastronomie unter anderem hinsichtlich Tauglichkeit des gewählten Betreibers, weiteren organisatorischen Unterstützungsbedarfs sowie Akzeptanz und Bekanntheit in der Bevölkerung.

 

Basierend auf dem Ergebnis der Evaluation sind weitere Schritte vorzulegen, mit dem Ziel mit Einführung der Mehrwegpflicht 2023 ein einheitliches und für Verbraucher*innen und Gastronom*innen attraktives System in Garching zu etablieren.

 

Begründung:

Mit dem Förderprogramm für Mehrwegpfandsysteme konnte die Stadt nach einigem Hin und Her eine Handvoll Garchinger Restaurants zur Verwendung des REBOWL

Mehrwegsystems bewegen. Damit sind nun erste Erfahrungen vorhanden, die den anderen Restaurants in Garching zur Verfügung gestellt werden können; insbesondere im Hinblick auf die ab 2023 geltende Mehrwegpflicht für viele Restaurants.

Die Stadt und die Bürger*innen sollten zudem ein Interesse an einem einheitlichen,

attraktiven System haben. Nur ein System das eine breite Nutzung erfährt, kann auch wirklich Müll vermeiden und idealerweise die Restaurants finanziell von den Kosten der Einwegverpackungen entlasten.

Deswegen ist zusammen mit den teilnehmenden Restaurants zu evaluieren, inwiefern der gewählte Betreiber den Anforderungen gerecht wird, wie weit die Nutzung bereits in der Bevölkerung angekommen ist und welche weiteren Schritte zum Etablieren der Mehrwegsysteme nötig sind.

Ein weiterer Punkt wäre, ob ein*e zentrale*r Ansprechpartner*in im Wirtschaftsreferat

sinnvoll wäre, die/der bei Fragen der Gastronom*innen behilflich sein kann und als zentrale Kontaktperson zum Anbieter des Mehrwegsystems dient. Damit könnten auch eventuelle Sprachbarrieren verringert werden. Der Aufwand für die Verwaltung sollte nach einer kurzen Einarbeitungsphase gering sein.

 

Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates ist hierfür der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Der Antrag ist zu verweisen.

 

 

BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt den Antrag zur beschlussmäßigen Behandlung in den nach § 8 Abs.3. Nr. 1 k zuständigen Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

 

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Anlagen

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