BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/069/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag der Mittagsbetreuungen an den Grundschulen Ost und West für das Kalenderjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.01.2023
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 24.11.2022 beantragt die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. einen Zuschuss in Höhe von 149.329,00 € für das Kalenderjahr 2023 für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Garching-Ost und der Grundschule Garching-West. Seit dem Kalenderjahr 2019 werden Zuschussanträge von der Nachbarschaftshilfe stets auf das kalendarische Haushaltsjahr bezogen gestellt bzw. abgerechnet - analog der kindbezogenen BayKiBiG Finanzierung im Kinderbetreuungsbereich.
Beide Mittagsbetreuungen sind im laufenden Jahr vollständig belegt.
Der Finanzierungsplan sieht für das Kalenderjahr 2023 für beide Mittagsbetreuungseinrichtungen Ost und West folgende Ausgaben / Einnahmen vor:
Ausgaben:
Personalkosten einschl. Tariferhöhungen + Ferienbetreuung: 194.000,00 €
Spiel- und Bastelmaterial: 4.850,00 €
Sonstige Ausgaben u.a. Verwaltungskosten: 34.400,00 €
Mittagsverpflegung: 37.300,00€
Gesamtausgaben: 270.550,00 €
Einnahmen:
Zuschuss der Regierung von Oberbayern: 23.261,00 €
Elternbeiträge inkl. Essensgeld: 97.960,00 €
Zuschuss der Stadt Garching:149.329,00 €
Gesamteinnahmen: 270.550,00 €
Die erhöhten Ausgaben werden im Personalbereich mit den steigenden Gehältern begründet. Ebenso ist aufgrund der geplanten verlängerten Mittagsbetreuung (Erweiterung Schule West) mit höheren Ausgaben für Fort- und Weiterbildung zu rechnen.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden die Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung um 5 % erhöht.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. für die Durchführung der Mittagsbetreuung an den Grundschulen Ost und West für das Kalenderjahr 2023 einen Zuschuss von 149.329,00 € zu gewähren. Das tatsächliche Defizit der Mittagsbetreuung ist nach Ende des Kalenderjahres 2023 nachzuweisen.
